AZ-Ausgabe, Dienstag, den 10.9.2013, Leserforum, Seite 5, Titel: "Diskrepanz"
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Seit Jahresbeginn gilt auch für Minijobber die Pflicht zur Rente, aber nur in der Theorie. In der Praxis zahlen aber nur 23,8 Prozent der 2,8 Millionen ein. Der Rest ließ sich von der Pflicht befreien. Die Opposition wertet dies als ein Scheitern der Versicherungspflicht, das Arbeitsministerium sieht sich auf dem richtigen Weg. Vor der Einführung habe der Anteil nur bei 5,6 Prozent gelegen. Das ist ja eine reife Leistung unserer Gesetzgeber in Berlin.
Wenn hier geschrieben wird, dass es für die Minijobber eine Versicherungspflicht gibt, wie kann man sich dann aus der Pflicht befreien lassen? Das verstehe wer will, der Normalbürger sicher nicht.
Es heißt ferner, dass es 2,8 Millionen Minijobber gibt, davon aber nur 23,8 Prozent in die Versicherung einzahlen, um welche Beträge handelt es sich hier überhaupt? Wenn das Arbeitsministerium sagt, dass sie auf dem richtigen Weg sind, weil früher nur 5,6 Prozent eingezahlt haben, klingt das fast wie ein schlechter Scherz, oder Eingeständnis, dass das Ganze auf sehr wackeligen Füßen steht oder gescheitert ist.

Alois Sepp

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