Abendzeitung vom 04.12.2014, Leserforum Seite 27, Titel: "Kein Kavaliersdelikt"
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Bei der Münchner-Verkehrs-Gesellschaft (MVG) liegt der jährliche Einnahmenausfall bei mehr als 10 Millionen Euro. Das volksmundliche "Schwarzfahren", im Amtsdeutsch "Beförderungserschleichung" ist gegenüber den ordentlich zahlenden Fahrgästen absolut kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. 10 Millionen Euro sind ein Betrag, mit dem man sehr viel an Verbesserungen, Neuerungen oder Instandsetzungen ausführen könnte. Viel Geld also, das man den ehrlichen Fahrgästen nicht immer und ausgerechnet zur Vorweihnachtszeit an Preiserhöhungen aufbrummen müsste. Leider wurde dies bei der MVG schon seit Jahren zum "Ritual". Die angegebenen Gründe für die Preiserhöhung sind, wie viele Änderungen auch, nicht unbedingt glaubwürdig.
Ich persönlich bin dafür, dass man das "echte Schwarzfahren" härter ahndet. Es müsste aber auch seitens der Kontrolleure mehr geistige Anstrengung vollbracht werden. Geistige Anstrengung deshalb, weil es einen gewaltigen Unterschied macht, ob jemand mit seiner gültigen Wochen-, Monats, oder Jahreskarte eine unbewusste Übertretung (etwas über die gültige Fahrbereichsgrenze) begeht, oder eine echte "Schwarzfahrt" ohne jeglichem Fahrausweis vornimmt.
Hierzu sollte man eine gewisse Staffelung vornehmen, da der Fahrgast mit gültigem Fahrausweis und der leichten Fahrbereichs-Übertretung wahrlich keine "Beförderungserschleichung" vornimmt.
Eine unbewusste Beförderungserscheichung findet auch statt, wenn man eine gültige, bereits vor Längerem gekaufte Streifenkarte besitzt und mit der eine ordentliche Fahrtentwertung vornahm. Diese Streifenkarte aber durch Preiserhöhung in den Augen der MVG nicht mehr gültig ist. Die Karte war zum Zeitpunkt des Erwerbs gültig, man hat sie voll bezahlt. Deshalb ist es nicht ganz einsehbar, dass man bei einem Umtausch im Service-Center des MVG eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro verlangt. Dass man sie gegen den Aufpreis austauscht ist logisch und einsehbar. Darüber hinaus aber noch eine Strafgebühr vom Kunden verlangt, das ist nicht mehr verständlich, schließlich hat der Fahrgast die Preiserhöhung weder veranlasst noch verschuldet.
Alois Sepp
Höheres Bußgeld für "Schwarzfahrer" (gedruckt)
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- Geschrieben von: Handwerksmeister Alois Sepp
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