Das Urteil des Amtsgerichts in München geht aber inzwischen wirklich zu weit, liebe Nörgler und Nichtraucher. Ich darf mir diesen Ausdruck erlauben, bin selbst leidenschaftlicher "Nichtraucher"!
Wenn es so weitergeht streben die Nichtraucher auch noch an, wann man in den eigenen vier Wänden Schlafen, Duschen, Fernsehen, Quatschen, Feiern oder noch viel mehr die Türen auf- und zumachen darf. Natürlich gibt es Momente, wo man "uneinsichtige" Raucher zum Kuckuck wünschen könnte. Z.B., wenn die Kippen im Haus vor der Türe, im Treppenhaus, im Aufzug, im Vorraum, Waschküche, Kellerfluren und sonstwo zu finden sind. Natürlich ist es nicht erbaulich, wenn direkter Zigarettengestank ausgerechnet in das Schlafzimmer dringt. Wenn man es dem rauchenden Zeitgenossen aber bereits deutlich gesagt hat, sollte dieser, und spätestens dann sein Hirnkastl in Betrieb nehmen und sich eines Besseren besinnen! Das sollte einem der nüchterne Verstand schon eingeben.
 
Genauso wie es einem Nichtraucher in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit den verrauchten Gestalten im Abteil fahren zu müssen ergeht, so geht es auch jedem anderen, der gerade auf absoluten Knoblauch-Duft trifft. Hier wäre vielleicht ein heißer Tipp für die Gerichtsbarkeit, auch hier entsprechende Urteile zu fällen, wie z.B.: "Erst den MVV benutzen oder in die Öffentlichkeit treten, wenn der Knoblauch-Genuß länger als drei Tage her ist, oder auch die Kleidung nicht stinkt!" Auch könnte man darüber nachdenken in öffentlichen Verkehrsmitteln das Gepiepse der Smartphones und Handys zu verbieten, oder das Benutzen vorgenannter Geräte im Straßenverkehr. -könnte nicht nur Fremde vor Gefahren schützen, sondern auch sie selbst!-
 
Alois Sepp



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