Wenigstens wieder einmal eine Entscheidung mit Hirn. Eine Anwaltskanzlei wollte durchsetzen, dass Stolpersteine, wie z.B. Messingtafeln im Boden an die NS-Verbrechen erinnern. Bei allem Verständnis und Gedenken an die NAZI-Verbrechen, es geht dann doch etwas zu weit mit dieser Forderung. Mit dieser Gefühlsduselei, die ohnehin meistens gesteuert ist, muss endlich einmal abgeschlossen werden. Mit gleichem Recht könnte man an viele andere Verbrechen mit solchen Vorhaben erinnern. Die Stadtbehörden verbieten jedem Hausbesitzer aus Unfallgründen, vor seinem Anwesen jegliche erhabene Baulichkeiten zu installieren, also darf auch solcherlei Gedenksteinen keine Genehmigung erteilt werden. Sollte eigentlich logisch sein.
Alois Sepp
Stolpersteine auf öffentlichem Grund
- Details
- Geschrieben von: Handwerksmeister Alois Sepp
- Zugriffe: 9441