Das Kreisverwaltungs-Referat (KVR) in München hat eine Veranstaltung der Pegidabewegung am 9. November 2015 verboten. Richtig so! Auch wenn vorgeschobene Gründe der Pegida als Grund für Veranstaltung angegeben werden, so ändert es nichts an der Terminierung. Das zeitliche Zusammentreffen mit der Reichs-Progromnacht am 9. November 1938 ist dennoch ersichtlich. Hetzkampagnen und Hetzparolen sind dennoch zu erwarten. Das heutige Deutschland hat mit diesen Verbrechen nichts gemeinsam, also ist das Verbot richtig! Den Artikel der AZ vom 6.11.2015 auf Seite 6 finde ich richtig! Beschämend allerdings wäre, dass man das Licht in der Stadt abschaltet müsste, nur weil die Justiz hier zu viele Bedenken wegen des Verbotes hat.
Alois Sepp
Nachsatz: Das Verwaltungsgericht hat das Verbot des KVR in München vor der Feldherrnhalle wieder gekippt, die Pegida hätte wieder einmal marschieren dürfen. Die Pegida wollte ersatzweise dann mit einem Marsch zur Münchner Freiheit weitermachen. Doch die Münchner Gegendemonstranten haben die Stadtentscheidung kräftig unterstützt und den Weitermarsch der Pegida soweit unmöglich gemacht, dass diese letztendlich von ihr selbst abgeblasen wurde.
Pegida-Veranstaltung vor der Feldherrnhalle in München untersagt!
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- Geschrieben von: Handwerksmeister Alois Sepp
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