"Angesichts unserer älter werdenden Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts müssen wir mit steigenden Gesundheitskosten rechnen und zugleich die Beitragsentwicklung in Schach halten. Deshalb werden wir die Zusatzbeiträge, die die Kassen jetzt festlegen, weiter im Auge behalten. Eine gute Versorgung gibt es aber nicht zum Nulltarif. Bei all unseren Gesetzesvorhaben geht es daher immer darum, Patientinnen und Patienten auch in Zukunft Spitzenmedizin und gute Pflege zur Verfügung zu stellen und unser Gesundheitswesen zugleich nachhaltig finanzierbar zu gestalten", sagte unser Gesundheitsminister Hermann Gröhe.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) errechnet. Für das Jahr 2016 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 206,2 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 220,6 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 15 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen. Zugleich trägt er zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei: Die Krankenkassen sind im Falle der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen. Krankenkassen, deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz übersteigt, müssen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Soweit also die graue Theorie vom Gesundheitsminister.

Die Praxis sieht, wie immer, etwas anders aus. Bin gespannt, wie sich meine Krankenkasse dazu verhält. Ferner wurde mit allerlei Gesetzen und Gesetzentwürfen gepredigt, dass kein Patient mehr länger auf einen Termin beim Facharzt warten muss als 4 Wochen. Da hat Herr Gröhe aber die Rechnung ohne der Ärzteschaft gemacht. Die Praxis sieht ganz anders aus. Verfolge ich die Abläufe bei einem Facharztbesuch, so stellt sich mir immer wieder dar, dass die "Festhaltezeiten in der betreffenden Praxis" bewusst so gesteuert sind, dass die Verweildauer künstlich verlängert und hoch gehalten wird. Dass diese Art natürlich von den jeweiligen Ärzten dementiert wird ist klar. Meines Erachtens könnte man in der Struktur der Abläufe so manches verbessern. Die Industrie und Wirtschaft bringt es ja auch fertig, um überleben und konkurrenzfähig bleiben zu können. Warum klappt das nicht im Gesundheitswesen, das darf man hier schon fragen?

Der offensichtliche, finanzielle Druck steht hier nicht dahinter, solange man das System so einfach "melken und ausnutzen" kann! Warum also sollte man etwas ändern? Da helfen auch die theoretische Beteuerung, wie auch allerlei theoretischen Gesetzesvorgaben nichts! Also greift man den Versicherten der "GKV" immer wieder unter fadenscheinigen Vorgaben in die Tasche.
 
Habe es gestern, also dem 9.11.2015 brandneu erlebt, dass ich auf einen Facharzt-Termin erst am 20.01.2016 vertröstet wurde. Leider ist dies ja kein Einzelfall. Es sagte mir einmal ein "Facharzt" im Verlaufe eines Gespräches, dass wir mit unserem System bald englische Verhältnisse haben. Dies heißt, dass der Patient eher vorher verstirbt, als dass er einen Termin bekommt! Dieser Ausspruch fällt mir automatisch immer wieder ein, wenn ich irgendeinen Facharzt-Termin anstreben muss.

Alois Sepp


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