Im Bundestag haben die Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz (PSG) II begonnen. Die Politik will damit die Leistungsansprüche der Pflegebedürftigen von bisher 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umstellen. Das käme vor allem Demenzkranken zugute, die bislang keiner Pflegestufe zugeordnet waren. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wird sich die Zahl der Leistungsempfänger dadurch von 2,6 Millionen um 500.000 auf über 3,1 Millionen erhöhen. So auszugsweise ein Internetbericht.
 
Im Bundestag wird wieder herumgeeiert und Makulator im Bereich der "Pflegeversichrung" verstrichen. Dass das derzeitige Pflegeversicherungssystem absolut unzuverlässig und durchlöchert ist, ist zum Leidwesen der Betroffenen und Pflegebedürftigen kein Geheimnis mehr. Jetzt wird durch die Vermehrung der Pflegestufen von derzeit 3 auf künftig 5 Pflegegrade wieder augenscheinlich etwas getan. Durch die Umstellung auf 5 Pflegegrade werden zusätzlich mehr Personen erfasst. Alles recht und schön. Dies kostet natürlich zum einen Geld, zum anderen Personal. Selbstverständlich könnte der Bundestag durch eine Gesetzesänderung den Pflegekassenbeitrag erhöhen. Ich wäre sofort damit einverstanden, wenn der Pflegekassenbeitrag nicht nur an den Arbeitnehmern und Rentnern alleine hängen bliebe, wäre sofort damit einverstanden, wenn die Erhöhungen nicht nur in den Kassen der jeweiligen Pflegeinrichtung versacken würde, sondern endlich das Pflegepersonal einen anerkennenswerten Beitrag in die Tasche bekäme.
 
Es ist traurig genug, dass genau diese Berufsgruppe mit diesem schweren Beruf mit einem Spottgehalt heimgehen müssen und es als Alleinverdiener ohne weiteren Nebenverdienst gar nicht mehr bewerkstelligen können. Eine Familie zu ernähren und speziell in München die überbordenden Mieten aufbringen zu müssen, erfordert endlich auch die finanzielle Anerkennung. Bisher gab es seitens der Politik und Pflegeeinrichtungen nur Lippenbekenntnisse. Da werden sicherlich auch keine 5 Pflegegrade in der Pflegeversicherung Abhilfe bringen. Darüber hinaus muss es endlich soweit kommen, dass Angehörige, die ihre eigene berufliche Tätigkeit zu Gunsten eines pflegebedürftigen Angehörigen gekürzt oder aufgegeben haben, auch finanziel in adäquater Form voll unterstützt werden. Dazu gehört eine ordentliche eigene Kranken-, wie auch Sozial- und Pflegeversicherung, wie auch Anerkennung bei den Rentenbeiträgen. Es ist endlich anzuerkennen, dass die häusliche Pflege durch Angehörige für die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell wesentlich günstiger ist, als wäre der Pflegebedürftige in einer Pflegeeinrichtung.
 
Solange hier vom Gesetzgeber nichts in dieser Richtung passiert, ist alles nur als "Makulatur" zu bezeichnen!
 
Alois Sepp


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