
Jeder Zirkus hat eine Kuppel, darum hat unser Bundestagsgebäude ein Kuppeldach. Jetzt sind sie erst mal froh, dass sie ihren gut dotierten Stuhl bei der Wahl errungen haben, sind aber nicht einmal Willens einen zustehenden Platz im Bundesparlament einzunehmen. Die Sitzordnung, oder wie es der ehemalige FDP-Abgeordnete Erich Mende einmal nannte, "Die Gesäss-Geographie", ist schon mal ein Punkt an dem sich die Gemüter im Bundestag erhitzen. So berichtete wenigstens der Spiegel von damals in der Ausgabe 2/1958.
Die Altparteien im Bundestag haben offensichtlich keine weiteren Sorgen um unser Land, als sich um ihre warmen Sitzplätze zu kümmern. Es ist traurig genug, dass wir Bürger Deutschlands für nunmehr 709 sehr gut bezahlte Abgeordnete aufkommen müssen. In diesem "Bundes-Zirkus" denkt man wieder einmal nur an sich selbst und an Parteiengeschachere, nicht aber an den Souverän, durch den sie überhaupt den warmen Platz zugewiesen bekamen. Die Kuppel im Bundeshaus ist berechtigt!
Das Parlament kann sich nicht so viel Zeit lassen, es hat eine Frist zu beachten. "Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen", so schreibt es Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes vor. Allerdings schöpfen die 709 gewählten Abgeordneten diese Frist bis zur Neige aus: Die konstituierende Sitzung des Parlaments wird am 24. Oktober stattfinden – das sind exakt jene 30 Tage nach der Wahl am 24. September. Wäre nicht nach Grundgesetz eine 30-Tage-Frist vorgegeben, so befürchte ich, würden sich diese Herrschaften noch bis zur Mitte 2018 Zeit lassen.
Alois Sepp