In einem Internetartikel heißt es zwar: "Schornsteinfeger: Neue Pflichten für Hausbesitzer", da wir in Bayern sind und immer etwas altmodisch hingestellt werden, heißt es bei uns immer noch "Kaminkehrer"! Dieser Ausdruck ist absolut nicht entwürdigend, sondern dem Kulturkreis angepasst, sollte jemand daran Anstoß nehmen.

Auf Druck der Europäischen Kommission ist das Kehrmonopol gefallen. Viele Arbeiten können nun auch freie und zugelassene Kaminkehrer durchführen. Das ist gut so, denn so mancher Monopolist im Kaminkehrerbezirk hatte offensichtlich mit dem Schreiben und beantworten von offiziellen Briefen an ihn nichts am Hut. Traurigerweise hörten wir in berechtigten Fällen monatelang nichts von unserem Bezirkskaminkehrermeister. Es wurden weder Briefe noch E-Mails von ihm beantwortet.

Vielleicht steigt jetzt so mancher jahresendliche Glücksbringer mal herab von seinem hohen Roß! Vielleicht besinnt sich so manch schwarzer Glücksritter wieder darauf, dass es noch andere Aufgaben gibt, als kleine Zettelchen und Rechnungen zu schreiben.

Es dürfte für Hausgemeinschaften mit ordentlich geführter Hausverwaltung wie auch für andere Hausbesitzer doch kein Problem sein, entsprechend befähigte und zugelassene Handwerker für Wartungsarbeiten an Heizung und Kamin zu beauftragen. Aus diesem Grunde kann es zu keinen Strafgebühren kommen!

Da aber in Deutschland alles behördlich mit Strafmandat und seinen Misslichkeiten geregelt sein muss, ist eine solche Vorschrift nicht mehr verwunderlich. Man sichert sich wieder die eigenen Pfründe, glaube kaum, dass diesem Personenkreis in ihrem Innersten die Sicherheit am Herzen liegt? Geschieht doch meistens nur aus dem Sicherheitsbedürfnis heraus, dass man selbst belangt werden könnte, wenn man etwas übersehen hat!

Alois Sepp



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