Es ist absolut richtig, dass Rundfunk- und Fernsehbenutzer die Rundfunkgebühr entrichten. Es kommt einer Dienstleistung gleich, die ich in Anspruch nehme. Ob diese Dienstleistung dem Gegenwert entspricht, darüber könnte man locker eine Dissertation schreiben.
Diese Zwangsabgabe ist dennoch eine Ungleichbehandlung der Menschen, weil sie lediglich nach Haushalt erhoben wird. Es ist dabei unerheblich, ob es ein Haushalt mit einer oder mehrerer Personen handelt, oder ob dort eine Person lebt, die gar nicht mehr in der Lage ist, das Rundfunk- und Fernsehprogramm mit vollen Sinnen zu erfassen.
Nachdem hier per Gesetz keinerlei Unterschied gemacht wird, kommt es einer zusätzlichen Steuer gleich, unbeschadet dessen, wer hier das Geld einstreicht. Ich persönlich begrüße jede einzelne Klage, die gegen diese Unsinnige Zwangsabgabe eingereicht wird.
Wie in meinem Beitrag vom 11.12.2012 bereits als Frage gestellt: "Was machen aber die Fernseh- und Rundfunkanstalten mit per Gesetz zugekommenen Geldern, was machen die inzwischen frei gewordenen Mitarbeiter der GEZ-Eintreiberbehörde, was machen die Eintreiber der einzelnen Rundfunkanstalten"?? Hierzu konnte ich noch keinerlei Beiträge lesen oder hören! Da schweigen sich die Öffentlich-Rechtlichen beharrlich aus!
Alois Sepp