Typisch für Deutschland, typisch dafür, dass die "Korrektheit" ja keinen Schaden nimmt, und ja keiner aus dem Ausland einen Grund hat auf uns zu meckern oder uns anzuprangern.
So viel Geschiss wie um die NSU-Mordserie wie sich die deutsche Justiz antut, gibt es in keinem anderen Land der Welt.
Warum wird nicht kurzer Prozess gemacht, bei solchen Greueltaten? Es wird im Vorfeld so viel lamtiert und umhergefloppt, so dass jeder in der hintersten Ecke des Globus seine Forderungen an die deutsche Gerichtsbarkeit loswerden kann.
Auch wenn die Mordserie insgesamt neun ausländische Bürger betrifft, ist das Verfahren immer noch ein Deutsches. Also steht es auch einem deutschen Gricht zu darüber zu befinden. Wäre ein solches Verfahren in der Türkei oder einem anderen Land, so würden die dortigen Behörden jegliche Äusserungen von anderen Staaten, als "Einmischung in innere Angelegenheiten" abtun. Ich glaube kaum, dass da ausgerechnet in der Türkei großes Aufhebens gemacht würde.
Wir Deutschen lassen uns von jedem Außenstehenden ins Handwerk pfuschen und dreinreden.
Ausgerechnet die Türkei ist der deutschen Justiz gegenüber misstrauisch und stellt neuerdings sogar die Forderung auf, dass türkische Politiker auch an diesem Prozess zugelassen werden müssen.
Man kann sicherlich über die bisherige Platzvergabe zu diesem Prozess verschiedener Meinung sein. Sollte eine Limittierung aus reinen Platzgründen erfolgen, so gäbe es sicherlich eine Ausweitung wenn man es wollte. Die technischen Möglichkeiten sind heute schier unbegrenzt. Bei anderen Veranstaltungen werden auch Großleinwände und Fernübertragungen bewerkstelligt, warum also ausgerechnet hier nicht machbar?
Die deutsche Justiz wäre sicherlich gut beraten, wenn sie schneller zur eigentlichen Sache käme, nämlich zur Aburteilung dieser abscheulichen Verbrechen. Dabei ist kein Augenmerk darauf zu verwenden, welcher Nationalität die Opfer angehören. Ein Verbrechen in Deutschland, auf deutschem Boden, gehört der deutschen Gerichtsbarkeit unterzogen, ohne "Wenn und Aber". Wird ein solches Verfahren nach deutscher Rechtsprechung durchgezogen, kann kein Außenstehender darüber etwas zu Meckern haben!
Alois Sepp