Scheinbar besitzen die Finanz- und Verwaltungsbeamten nur noch Paragraphen und Irrglauben in ihren Gedächtnissen.

Wenn ich vom Finanzamt einen rechtsgültigen Steuerbescheid oder ein anderes Schreiben in Händen habe, das die Steuerpflicht für beendet erklärt, darf ich als Büger davon ausgehen, dass dies auch seine "Rechtswirksamkeit" hat. Für neue und künftige Fälle ist es dann klar und einsehbar.

Wenn sich im Nachhinein die Steuergesetze ändern, hat dieses Schreiben seine "Rechtsgültigkeit" für bereits ergangene Fälle. Alle anderen Verträge des täglichen Lebens behalten auch ihre Wirksamkeit und Rechtsgültigkeit: So kann und darf man es in einem angeblichen Rechtsstaat mindestens auch erwarten.

Der Irrglaube der zwangsweise jüngeren Finanz- und Verwaltungsbeamten, dass sich ein älterer Mensch mit 75 Jahren aufwärts noch mit solchen Dingen befassen kann, entbehrt jeglicher Erfahrung. Da nutzt es auch nichts, wenn es durch Presse, Radio oder Fernsehen verkündet wird. Zumal solche Meldungen und Mitteilungen meist nur in schwer verständlichem Bürokratendeutsch verkündet werden.

Es wird auch nicht beachtet, dass viele Menschen in zunehmendem Maße an Demenz erkrankt sind, keine Angehörigen haben, somit auch geistig dies alles nicht mehr für sich selbst realisieren können. Somit sind die so genannten Säumniszuschläge, Rückforderungen und Strafzinsen verfassungswidrig, menschlich nicht nachvollziehbar.

Alois Sepp

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