An die Abendzeitung,  Illegale Vermietung an Touristen v. 9.6.16


Die Vermietung eines kleinen Zimmers in einer selbst bewohnten Wohnung  an Feriengäste  soll das Wohnungsangebot in München schmälern und deshalb eine fristlose Kündigung rechtfertigen?  Eher ein  Beweis, dass sich  gutbezahlte, unkündbare Richter nicht vorstellen können, dass die Münchner Mieten für manche Leute ein Problem sein können.

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