An die Abendzeitung, Illegale Vermietung an Touristen v. 9.6.16
Die Vermietung eines kleinen Zimmers in einer selbst bewohnten Wohnung an Feriengäste soll das Wohnungsangebot in München schmälern und deshalb eine fristlose Kündigung rechtfertigen? Eher ein Beweis, dass sich gutbezahlte, unkündbare Richter nicht vorstellen können, dass die Münchner Mieten für manche Leute ein Problem sein können.
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Illegale Zimmervermietung an Touristen
- von Dagmar Schön Rechtsanwältin
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