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Online Kommentar zu dem 'lebensläglich' des LG München gegen den RA, der Frau erstach:

http://merkur-online.de/lokales/muenchen-lk-sued/schaeftlarn/sie-hatte-nicht-hauch-einer-chance-3277118.html

Ich habe mir die Urteilsbegründung im Gericht angehört. Sehr eloquent, sehr genau begründet und trotzdem falsch.
Münchner Linie eben. Die Tat ist schrecklich und der Mann wird damit sein ganzes Leben lang leben müssen - auch mit dem was er damit seinen Kindern angetan hat.

Trotzdem war es kein "Mord". in der ZEIT Nr. 51 ist gerade ein Artikel von dem BGH Richter Thomas Fischer, dass und warum der Mord-Paragraf eine Erfindung der Nazis war.

Als Mordmerkmal gab es in diesem Fall nur die "Heimtücke". Die lag abergar nicht vor, obwohl Herr Höhne si eüber eine Stunden lang begründet hat. Begründet wurde
sie nur damit, dass die Küche so klein war und die Frau deshalb nicht aus ihr fliehen konnte, als ihr Mann sie plötzlich, als er die SMS auf ihrem Handy sah, attackierte. Es war tatsächlich eine klassische Affekttat, auch wenn in der Beziehung schon länger Aggressionen brodelten. Gerade das Heimtücke Merkmal wird in Juristenkreisen sehr stark diskutiert, weil es in der Anwendung oft sehr fragwürdig ist. Hier auch. Es gibt von Prof. Roxin hierzu einen sehr guten Aritkel.

Man wollte den Täter zu lebenslänglich verurteilen - und das hat man getan. Denn es gibt einen Grundsatz, der bei Gerichten immer gilt: "Wo ein Wille ist, ist auch eine Begründung." Vielleicht hat die Revision eine Chance, weil Herr Nack vom 1. Strafsenat des BGH jetzt in Pension ist.


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