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LESERBRIEF   Vom Wert des Menschen  Kommentar von H. Prantl, SZ   27.07.15  - gedruckt in der SZ v. 10. August


Es gibt einige Dinge, die bei uns dringend gesetzlich geregelt werden müssen: Neben einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung gehört dazu  das Angehörigen-Schmerzensgeld.
Das Argument: 'Ein Leben ist mit Geld nicht aufzuwiegen' darf der Schädiger  nicht einmal denken, viel weniger äußern. Dem Schädiger, der die getötete Person nicht kannte, empfindet durch deren Tod keinen Schmerz.  Ihm tut es nur weh, wenn er etwas bezahlen muss und das muss bei Tötung ein hoher, n icht leicht zu verschmerzender Betrag sein. 
100.000 Euro kann  nur die Mindestsumme sein, denn es ist natürlich ein Unterschied ob Eltern/Kind   total zerstritten auf verschiedenen Kontinenten leben oder ob sich z. B ein erwachsenes Kind  intensiv und liebevoll  um die alten Eltern kümmert. Es müsste eine Spanne vorgegeben sein, damit Einzelfälle auch als Einzelfälle entschädigt werden können.
Dann müssten die Richter  bei Entscheidungen darüber auch in diesen Fällen das machen, was sie ungern machen: ein Recht zu sprechen, das etwas mit Gerechtigkeit und Empathie zu tun hat. Empathielose Richter sind in ihrem Job genauso fehl am Platz wie Richter, die das Gesetz nicht kennen. 

Ein ehemaliger Zivilrichter am OLG Köln und eine menschliche und juristische Ausnahmeerscheinung, langjähriger Herausgeber des 'Justizspiegel',  beklagte beide Mängel  bei seinen Kollegen: mangelnde Rechtskenntnis und Empathielosigkeit :  Die Empathie mit den Parteien geht im Laufe des Berufs bei den meisten Richtern verloren.“
Dass Richter nicht obligatorisch Supervisionen machen müssen, ist auch ein Mangel, der gesetzlich geändert werden müsste.


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