Die UN – Generalversammlung hat am Freitag, 13. Juli 2018 in New York den Text eines „Globalen Paktes für Migration“ beschlossen, der auf einer Konferenz in Marokko am 10. Und 11. Dezember unterzeichnet werden soll. Der 34 Seiten lange Migrationspakt soll dazu beitragen, Flüchtlingsströme besser zu organisieren und die Rechte der Betroffenen zu stärken. Der Vertrag soll rechtlich nicht bindend sein. Die USA machen selbstverständlich nicht mit, wie man es von Donald Trump nicht anders erwarten kann. Welchen Sinn hat ein Vertrag dann überhaupt? 24 Stunden nach dem Beschluss der UN – Generalversammlung ist seine Strahlkraft im Mittelmeer noch höchst gering, denn es gibt Schwierigkeiten bei der Verteilung von 450 am Samstag geretteten Bootsflüchtlingen: auf Druck Italiens nimmt Deutschland 50 davon auf so wie Malta und Frankreich jeweils weitere 50. Es bleiben nun noch 300 Flüchtlinge übrig. Empfehlung an die UN – Generalversammlung: Erarbeitung eines weltweiten Verteilerschlüssels für Flüchtlinge – von dem die Hauptwaffenexporteure der Welt und damit Haupt – Kriegsversursacher und Haupterzeuger von Flüchtlingsströmen, die USA, Russland und China, nicht ausgenommen werden dürfen - , der sofort in Kraft gesetzt wird und der so lange Gültigkeit hat, bis der „Globale Pakt für Migration“ in Kraft tritt. Damit wir das Flüchtlingsproblem nicht auch noch in 1000 Jahren „am Halse“ haben, sollte sich die UN – Generalversammlung endlich ans Werk machen, für die „Methode Krieg“ eine gewaltfreie Ersatzmethode zu finden, wie die UNO es schon vor 70 Jahren den Völkern der Welt versprochen hat. Otfried Schrot
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Flüchtlingstheorie und Flüchtlingspraxis
- von Otfried Schrot
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