Zitat aus dem Vertragstext: „Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.“
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Die Medien berichten, dass Donald Trump die Europäer in ihrer Eigenschaft als EU – Mitglieder „als Feinde“ betrachtet, in ihrer Eigenschaft als NATO – Mitglieder „als Verbündete“(die man nach Belieben hin – und her schubsen und erpressen kann.)Europäische Brüder und Schwestern, so kann es nicht weitergehen! Die größere Gefahr für die NATO kommt nun von innen, nicht länger von außen. Sollen Tag für Tag 510 Millionen Europäer jeden Morgen dem nächsten Tweet aus dem Weißen Haus entgegen zittern, um die neuesten Erleuchtungen des amerikanischen Präsidenten zur Kenntnis zu nehmen? Wollen wir das? Der Leserbriefschreiber empfiehlt die Einberufung einer „Konferenz über die Zukunft Europas“ unter Vorsitz von Emmanuel Macron, auf welcher Voraussetzungen, Folgen und Zeitpunkt einer Kündigung der Mitgliedschaft in der NATO durch die europäischen NATO – Staaten erörtert werden sollten. So wie bisher kann es nicht weitergehen. Donald Trump besitzt nicht die charakterliche und intellektuelle Qualifikation für die Rolle eines Führers des nordatlantischen Bündnisses. Wir Europäer sollten den Drang verspüren, unseren Abstand von den USA zu vergrößern, um erstmals die frische Luft der europäischen Souveränität atmen zu können! Otfried Schrot
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Nordatlantikvertrag, Artikel 13 - Kündigung
- von Otfried Schrot
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