Wenn ein Gericht den Bundestag verurteilt das Erbrecht zu verändern und der Bundestag kommt dem nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, ändert das Gericht das Gesetz selbst?
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich bloß meine Strafe nicht zahlen brauche und das Gericht zahlt sie dann für mich?
Da wäre es doch wünschenswert, das Bundesverfassungsgericht würde es bei der Gewaltenteilung belassen. Würde nicht selbst Gesetzgeber spielen. Sondern würde Erzwingungshaft für all die Politiker anordnen oder wenigstens androhen, die der Weisung nicht fristgerecht gefolgt sind.
Also Erzwingungshaft für die Damen und Herren Merkel, Gabriel, Seehofer, Kauder, Oppermann und Lammert und gerne auch noch den aktuellen Bundesratsvorsitzenden.
Da würden Sie aber flitzen! Das gäbe eine Raketeneinigung, ein Turboerbrecht und eine erhaltene Gewaltenteilung.
Michael Maresch
