
Da war das Bundesverfassungsgericht unter dem Hosen - Bund wohl in einer schlechten Verfassung.
Es gibt kein drittes Geschlecht. Es gibt daneben nur das Neutrum, das ist weder männlich noch weiblich und kann durch Nichtausfüllen von „männlich“ und „weiblich“ dargestellt werden oder zweigeschlechtlich, dann kreuzt man eben beide Kästchen an.
Wie soll das „dritte Geschlecht“ denn dargestellt werden? Ein zusätzliches Kästchen mit „sonstiges Geschlecht“? Das ist absolut diskriminierend. Oder 145 Kästchen für alle denkbaren Geschlechtsverwirrungen?
Nein. Es gibt kein drittes Geschlecht. Wenn aber diese ganzen Genderirren, bis hin zum Verfassungsgericht, so weiter machen, haben wir bald neben „Der“, „Die“, „Das“ noch 145 weitere Artikel. Geholfen wird damit niemandem. Die Betroffenen werden damit eher noch weiter ausgegrenzt: Sie sind dann amtlich abnormal.
Michael Maresch
Bürgerredaktion.de