AZ vom 04.01.2019 laut genios.de
Wie egal der Regierung der technische Fortschritt und unsere flächendeckende Versorgung mit einem schnellen Internet ist, sieht man an den Versteigerungs-Richtlinien der neuen Handyfrequenzen.
Da wird wiederholt, das war bisher immer so, versucht den Profit für den Bundeshaushalt zu maximieren. Das Ergebnis sehen wir: Funklöcher.
Heutzutage aber ist ein flächendeckendes Funknetz oft überlebenswichtig. Manchmal so wichtig wie die Versorgung mit Strom, Wasser und Medizin. Also muss das eine Grundversorgungs - Bereitstellung - Pflicht des Staates sein.
Wenn diese Grundversorgung mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht herzustellen ist, muss der Steuerzahler das ermöglichen.
Die Vergaberichtlinien für die neuen Frequenzen müssen also lauten:
„Den Zuschlag erhält der, der am wenigsten vom Staat dazu verlangt, um flächendeckende Versorgung herzustellen.“
Michael Maresch
Bürgerredaktion.de
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Flächendeckende Funkversorgung ist Bürgerrecht. (gedruckt)
- von Michael Maresch
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