The Never Ending Story: Die GroKo 4.0 - oder vielmehr das, was nach dem Nahles-Rücktritt noch von ihr übrig ist - streitet in Deutschland weiter um die sog. RESPEKT-Mindestgrundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung als adäquates Mittel gegen die Altersarmut. Die CDU/CSU lehnt diese Grundrente ab, weil sie so nicht im GroKo-Vertrag steht bzw. nicht gerecht und nicht finanzierbar sein soll. Neuerdings soll sie sogar verfassungswidrig sein und für Ungleichbehandlung sorgen. Das steht nämlich in einem Gutachten des Rechtsexperten Heinz-Dietrich Steinmeyer für die Initiative Neue (Un)soziale Marktwirtschaft, das natürlich die Arbeitgeber in Auftrag gegeben haben.
Was für ein Schmarrn. Nach dieser Logik müsste ja auch der gesetzliche Mindestlohn ohne Bedürftigkeitsprüfung verfassungswidrig sein. Im Übrigen gibt es bereits eine Grundpension ohne Bedürftigkeitsprüfung für die Lebensleistung von Beamten, die darüber hinaus doppelt so hoch wie die von Arbeitern und Angestellten ist. Ist etwa die Lebensleistung von Arbeitern und Angestellten weniger wert als die von Beamten? Meines Erachtens ist diese Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung von Beamten, Arbeitern und Angestellten laut unserem Grundgesetz verfassungswidrig. Und wenn die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung verfassungswidrig sein soll, dann ist es die Grundpension der Beamten allemal, oder?
Roland Klose, Bad Fredeburg
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Was für ein Schmarrn: Die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung soll ungerecht, unfinanzierbar und verfassungswidrig sein!
- von Roland Klose
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