Am Freitag, den 19.06.2020, gab es eine 1. Lesung im Deutschen Bundestag zum Corona-Konjunkturpaket - incl. der geplanten und befristeten Mehrwertsteuersenkung vom 1. Juli - 31. Dezember 2020 von 19 auf 16% bzw. von 7 auf 5% für Lebensmittel - zwecks notwendiger Ankurbelung der Wirtschaft inmitten der Corona-Pandemie.
Kann die o. a. befristete MWSt.-Senkung die deutsche Corona-Wirtschaft wirklich ankurbeln und retten? Zwei Beispiele dazu, welche erhebliche Zweifel aufkommen lassen:
1.) Der Mehrwertsteuersatz für Fleisch soll von 7 auf 5% gesenkt werden. Bringt dem Verbraucher im Endeffekt nur eine Fleischverteuerung. Warum? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will gleichzeitig wegen des Corona-Ausbruchs bei Tönnies Fleisch die Werk- und Leiharbeitsverträge in der Fleischindustrie abschaffen und die Hygienebestimmungen und Abstandsregeln in der Produktion noch verschärfen. NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser fordert gar einen Mindestpreis für Fleisch, der über dem Einstandspreis liegen soll.
2.) Das Kaufhaussterben in den deutschen Innenstädten treibt mit der geplanten Schließung von 62 Filialen Galeria Karstadt Kaufhof auf einen weiteren Höhepunkt zu. Da hilft auch keine befristete MWSt.-Senkung von 19 auf 16%. Warum? Der Onlinehandel im Internet boomt und besitzt einen großen Kostenvorteil, weil er keine gewerbliche Miete zahlen muss. Wollen wir also unsere Einkaufsstraßen in den Innenstädten zukünftig besser schützen, dann müssen wir jetzt unbedingt gegensteuern. Wie? Meine diesbezügliche Forderung: eine unbefristete MWSt.-Senkung auf 16% für den deutschen Einzelhandel vor Ort und eine Erhöhung der MWSt. für den Onlinehandel im Internet auf 22%. Das wäre in meinen Augen gerechter, weil dadurch auch eine MWSt.-Senkung für den Einzelhandel zulasten des Onlinehandels gegenfinanziert werden könnte. #corona
gez. Roland Klose, Bad Fredeburg