Kurze Frage: Mag bitte jemand erklären, wie es dem Bundeskanzler und der Regierung der BRD finanz- und haushaltsrechtlich möglich ist, ein "Sondervermögen Bundeswehr" mit der - für den Durchschnittsbürger unvorstellbaren Größe von 100 Milliarden Euro - so mir nichts Dir nichts aus dem Ärmel zu zaubern, aber die Umwidmung - der vergleichsweise lächerlichen Summe von 60 Milliiarden Euro aus einem Verwedungszweck in eine sehr viel vernünftigere Verwendung- verfassungsrechtlich nicht möglich ist.....?????? BUCHTIP NEU: Neu: Frederick Soddy – Vom Sinn des Geldes – ISOTOPE Media https://isotopemedia.net/

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Freundliche Grüße H. Federmann Nachhaltigkeitsökonom


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Ein Kommentar

  • Da steckt einerseits das Wollen, andereseits das persönliche Interesse dahinter. Dass ein gewisser, politischer Zwang auch eine Rolle spielen kann, ist auch klar.