zum Artikel in der Frankfurter Allgemeinen vom 06.02.2024
SPD-Ministerpräsident kritisiert starkes Bürgergeldplus

Der Referenzzeitraum des gesetzlich festgelegten Berechnungsmechanismus für die jährliche Erhöhung der Sozialleistung hinkt der Mindestlohnerhöhung um anderthalb Jahre hinterher. Dies geht aus dem Gesetz im SGB 12, §28 und 28a hervor.
Um festzustellen, dass der Regelsatz für Sozialleistungen nicht der Lohnentwicklung davon galoppieren, muss man den Gesamtzeitraum von 2 Jahren (Jan. 2022 - Jan. 2024) betrachten.

Der Mindestlohn mit dem kräftigsten Anstieg zum Okt. 2022 schafft es von € 9,82 auf € 12,41. Die Steigerung beträgt € +2,59/Stunde.
Das sind, ausgehend von € 9,82 eine Steigerung um 26,37%

Das ALG2 alias Hartz4 und Bürgergeld steigt im gleichen Zeitraum in Form des Regelsatz (Stufe 1) von € 449,00 auf € 563,00.

Die Steigerung beträgt, ausgehend von € 449,00 fast genauso viel mit 25,39%

Das sind Fakten, die keiner schlecht reden kann, auch kein schlecht recherchierter Journalismus oder unausgegorene Vergleiche durch Politik und Wirtschaft."


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