Beide haben die Fähigkeit bis zur Perfektion entwickelt, die wahre Wahrheit durch eine alternative Wahrheit zu ersetzen. Es sieht danach aus, dass beide keine strafrechtliche Verfolgung befürchten müssen. Das wird die Nachfolger ermutigen, ihre Fähigkeiten im Umgang mit der Wahrheit ebenfalls weiterzuentwickeln.

Eine Frage ergibt sich aus dem Vorfall: weshalb hat die Bundeskanzlerin im Rahmen ihrer Richtlinienkompetenz gegenüber ihrem Kabinett und ihrer damit verbundenen Dienstaufsichtspflicht gegenüber ihren Ministern ihren eiligen Verkehrsminister nicht daran gehindert, vor dem Eintreffen des Segens des Europäischen Gerichtshofes die Mautverträge zu unterzeichnen? Von der Beantwortung dieser Frage könnte abhängen, ob sich die Kanzlerin und ihr Minister die geforderten 560 Millionen Euro Schadenersatz teilen müssen. Otfried Schrot


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