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Dr. med. Helmut Weber MR a.D.


Wortwirrnis in Feuerwehrsatzung

Das generische Femininum ist seltener als das gleichartige Masculinum; etwa Person, Koryphäe, fachliche Größe.

Die neue Friedrichsdorfer Satzung mit ihren rein weiblichen Anhaben jedoch enthält es mitnichten. Vielmehr verbirgt das bürgermeisterlich behauptete Sichtbarmachen der Frauen die Männer. Und verbiegt die Ämter.

Die Stellung Brandinspektor, die Rolle Stellvertreter, die Aufgabe Wehrführer sind an sich geschlechtslos; daher  generisch. Sie meinen mitnichten ein Geschlecht bloß mit, sondern benennen gar keines. Sie nun abwehrend auf die gleich lautenden eingeschlechtlichen, singulären verengen, mißdeutet sie. 

Die gesellschaftliche Stellung - gender - ist etwas Anderes als das Leibesgeschlecht. Das angebliche Gendern leugnet, daß Worte Mehrerlei bedeuten können; je nach Zusammenhang. 'Geschlecht' etwa eine Hand voll. 

Eine "...in" ist man nur auf Grund der jeweiligen übergeschlechtlichen Eigenschaft. Daher sind - wenn zur jeweiligen Sache das Geschlecht belanglos ist - bereits paarige Angaben sachwidriges Sexualisieren. 

Die Feuerwehrsatzung ist ein Rechtstext, der in Rechtsfragen zu Rate gezogen wird, meint der Friederiekendorfer Bürgerinmeisterin richtig. Sie ist wegen des Verweiblichens jedoch falsch.

 Ulrich J. Heinz

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