zu Artikel SPD-Mitgliederbegehren gegen Bürgergeld-Sanktionen Von Kai Kleinwächter 24.12.2025
Gewaltenteilung wird geschwächt
Die Gesetzesteile der Großen Koalition zur Reform der Sanktionen in der Neuen Grundsicherung widersprechen in eklatanter Weise dem Urteil des BVerfG vom 5.11.2019 (1 Bv 7/16).Damit werden an den vollständigen Leistungsentzug sehr hohe Anforderungen gestellt - der angebotene Arbeitsplatz muss die gesamte Existenz des Leistungsbeziehers abdecken; eine geringfügige Beschäftigung oder die Teilnahme an einer Fortbildung oder mehrfachen aufeinanderfolgende Terminversäumnisse reicht dazu nicht. In der Lebenswirklichkeit kommt es eher selten vor, dass mit einem Stellenangebot die sofortige Beendigung des Leistungsbezuges verbunden ist. Die Totalsanktion wird an Voraussetzungen geknüpft, die praktisch nicht erfüllbar sind.Das Urteil des BVerfG zu Möglichkeiten und Grenzen von Sanktionen in der Grundsicherung ist noch relativ jung.
Auf jeden Fall ist es überraschend, mit welcher Chuzpe sich die Legislative über die doch sehr eindeutigen Vorgaben des BVerfG hinwegsetzen will!
Hoffentlich findet der Bundespräsident Besinnung, diese, der Judikativen widersprechenden Passagen auch Mal materiell zurückzuweisen, auch wenn das Gesetzgebungsverfahren der Verfassung entsprechen sollte.
Die Rechtsprechung wird geschwächt, wenn die Legislative sie so unbeachtlich lässt.
Das ist das Schockierende dabei!
Herbert Giessmann












































































































