„Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(Artikel 1(1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
Meine Rekapitulation als „Flüchtling, Heimkehrer aber auch Kulturschaffender“ nach 50 Jahren in Deutschland.
Als ich vor 50 Jahren, am 15.07.1976 vor den Verfolgungen, Diskriminierungen, wie auch der Macht des Kommunismus und der tschechoslowakischen Staatspolizei nach Deutschland geflüchtet bin, habe ich gehofft, dass ich den Rest meines Lebens in einer Demokratie leben wurde. Ich, als im Krieg verschlepptes (deutsches) Kind, habe ich nicht nur meine Familie (Vater), sondern auch meine Freiheit und die „sicheren“ Zukunft, verloren. Aber welche Zukunft erwarte mich in meinem Herkunftsland? Diese Antwort habe ich, „gleich“ nach meiner Flucht nach Deutschland erfahren.
Nur ein paar Tagen nach meiner Ankunft im Deutschland, in der Stadt Regensburg, habe ich „damals“ noch nicht gewusst, dass meine Flucht in die „Freiheit“ für mich auch „ein Schritt aus der Fotze in dem Schlamm“ bedeuten kann. Trotz dem Artikel 16, Absatz (1) des GG ,für die Bundesrepublik Deutschland, hat die Stadt Regensburg mir die Anerkennung meiner deutschen Staatsangehörigkeit, verweigert. Erst nach vielen Jahren Prozessieren, wurde „ich“ wieder als ein Deutscher, (in der Stille), anerkannt. Fast 30 Jahren habe ich mich als nicht professioneller Filmemacher und schließlich auch als Buchautor, für die Stadt Regensburg und Deutschland, engagiert. Erst wurden meine internationalen Erfolge geschätzt und auch anerkannt (durch die Auszeichnung mit der Kulturförderpreis der Stadt Regensburg 1996; durch die CSU-Stadtführung.) Mit den steigenden internationalen und grenzüberschreitenden Erfolgen und Auszeichnungen für unseren Kurzfilme als „videoAktiv Regensburg“ und später als Buchautor, wurde ich durch die neuen Kulturführung der Stadt Regensburg und später durch die „Sozialdemokraten“ aus dem Kulturleben oder Kulturpolitik der Stadt, ignoriert und ausgeschlossen. Ich dürfte im Ausland die Stadt Regensburg durch meine Werke nicht mehr, repräsentieren.
Die Bundesrepublik Deutschland ist weltweit der härteste Kritiker, besonders bei den Verletzungen von Menschenrechten. Die Politik der Bundesrepublik Deutschland und besonders die deutsche Justiz, als die Dritte Säule der Staatsgewalt, haben sehr oft mit der (wahren) Demokratie oder der Gerechtigkeit für die Bürger leider nichts gemeinsames. Diese Erfahrungen musste ich, bedauerlicherweise selbst persönlich erleben, als ich, als ein „normaler und nicht krimineller Bürger“, mein Leben und meine Zukunft in den Händen der Justiz und den Grundrechten für die Bundesrepublik Deutschland, gelegt habe.
Als ich am 2.Februar 2017 auf dem vereisten und nichtgestreuten Weg ausgerutscht bin und mich verletzte, wurde mir empfohlen, den Grundstückinhaber des Weges, die Immobilien RIEGER GmbH Regensburg und seinen Hausmeister wegen groben Pflichtverletzungen bei „Winterdienstes“ zu einem Schadenersatz zu verklagen.
Eine Zivilklage vor dem Landgericht Regensburg kann für den „normalen“ Kläger (Bürger) nicht nur sehr teuer, sondern auch diskriminierend, verachtend, erniedrigend und sogar auch existenziell vernichtend, sein.
Als Kläger in einem Zivilprozess, darf man sich nicht an die Gerechtigkeit oder sogar die „Grundrechte“ verlassen. Manche Richter sind überzeugt, dass das Artikel 97(1) des GG (Richterliche Unabhängigkeit) „ihnen“ die volle Macht über die Grundrechte gibt. Die beiden „Richter der Zivilkammer am LG Regensburg * missbrauchte ihre „Macht“, und ignorierten nicht nur das § 823 BGB, oder die Sicherungsordnung der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011, (den §§ 1-7) aber auch das Urteil des Bundesgerichtshofes – VI ZR 126/07, wie auch die zahlreichen Artikel aus dem Grundgesetz für Bundesrepublik Deutschland. Währen den 5-jährigen Zivilprozess vor dem LG Regensburg, haben die beiden Richter meine Aussagen, die Zeugenaussagen wie auch die Beweise meiner Anwältin und den behandelten Ärzten, absichtlich ignoriert. Die „Gesetze“ spielten für die Richter, in diesem 5.-jährigen Zivilprozess keine wichtige Rolle. Meine Aussagen, die Beweisfotos, die Zeugenaussagen aber besonders die Grundrechte, haben die Richter ignoriert. Nach meinen Erfahrungen aus diesem „Zivilprozess“ stellte ich mir als Bürger eine wichtige Frage:
„Lebe ich wirklich in einer Demokratie, oder ist nur die deutsche Justiz korrupt?“ Im Allgemeinen kann man die deutsche Justiz NICHT als „korrupt“ bezeichnen, obwohl gerade „manche“ Richter der Zivilkammer am Landgericht Regensburg, (schon jahrelang) mit ihren Entscheidungen und (rechtswidrigen) Urteilen, für vielen öffentlichen Diskussionen aber auch um das Misstrauen in unserer Rechtssystems, gesorgt haben. (Kleine Beispiele:“ Fall Gustl Mollath- saß unschuldig 7Jahren in der geschlossenen Psychiatrie, Fall Goldener Hirsch statt Gericht, - Absprachen zwischen manchen Richter und Anwälten, (Bericht im MZ) Richterbefangenheit in dem Fall Dr. Franz RIEGER –, und die weitere juristische Opfer nach einem Glatteisunfall in der Gemeinde Sinzing wie auch weitere Fälle.)
Bei meine Flucht nach Deutschland wurde mir leider nicht bekannt, dass ich, als ein Bürger oder vielleicht als (ein) politischer Flüchtling aus der damaligen Tschechoslowakei, gegen eine Firma, in meinem Fall die Immobilien RIEGER GmbH Regensburg und die Allianz-Versicherung, in keinem Fall - klagen darf. Die nachgewiesenen Verletzungen von Pflichten und den Gesetzen durch den Grundstückinhaber und seinen Hausmeister hat z.B. die Richterin in ihren Protokollen „als weiterhin (nur) denkbar“ bezeichnete und „mich“ als den Kläger und den Verletzten mit 90% Mitschuld an dem Glatteisunfall, belastet. Nach der Vereinbarung zwischen den beiden Anwälten den Beklagten mit der Frau Richterin, wurde ich zu den hohen Gerichts- und Anwaltskosten von ca. mehr als 20 Tausend Euro verurteilt, nachdem die beiden Richter am OLG Regensburg schon von Anfang meinen Antrag an die Prozesskostenhilfe, abgelehnt haben.
Nach meinen persönlichen Erfahrungen finde ich, zwischen den beiden Rechtsystemen, den „autokratischen Rechtsystems“ in der damaligen CSSR zu den „demokratischen Rechtsprechung im Deutschland“ – keinen wesentlichen Unterschied. Diesmal wurde ich bei den „Verhören oder Aussagen“ nicht geschlagen oder in einer Untersuchungshaft monatelang eingesperrt, aber diesmal durch die eindeutigen Manipulationen und den „falschen Behauptungen“ den beiden Richtern wurde ich die 5 Jahren unter ihren „psychischen Druck“ gesetzt und anschließend auch finanziell ruiniert.
(Beschrieben in meinem autobiografischen Roman „UNERWÜNSCHT“).
Bei meinem Zivilprozess (Landgericht Regensburg 42 O 260/19) spielten die Grundrechte und die Gesetze aus dem BGB, natürlich keine Rolle mehr. Nach der Aussage des Anwaltes der Immobilien RIEGER GmbH Regensburg und die Allianz-Versicherung war die Allianz-Versicherung „für ihre Haftung“ bereit NICHT mehr als nur 300 Euro – als Entschädigung, für meine Verletzungen und die Anwaltskosten zu zahlen. Nach der Absprache zwischen der Frau Richterin und den beiden Anwälten den Beklagten, haben sich gemeinsam an einem „sogenannten Vereinbarung,“ natürlich zum Vorteil den beiden Beklagten, einstimmig geeinigt. Ich, als der Kläger und der Verletzter wurde natürlich ignoriert und statt einer Gerechtigkeit (trotz den Gesetzen) zum 90% des “Gesamtprozess- und Anwaltskosten“ verurteilt und die (wahren) Schuldigen, die Immobilien RIEGER GmbH Regensburg und ihr Hausmeister, dürften sich die restlichen 10% (der Mitschuld und Prozesskosten) teilen. Natürlich wurden die beiden Beklagten wegen der Haftung und den Pflichtverletzungen (laut Gesetzen), durch die Richter – (praktisch) freigesprochen.
Es ist sicherlich nicht nur ein Zufall, dass die „Statue der Justicia am Haidplatz vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht im Regensburg (Foto liegt bei) keine Augenbinde trägt“. Somit ist zum Ausdruck gebracht, dass für (manchen) Regensburger Richter sehr wichtig ist zu sehen, WER als Kläger oder als Beklagter vor „dem Richter“ steht. Denn „ER“ also der Richter (trotz der Rechtsprechung) selbst entscheidet, NICHT immer nach dem Gesetz, sondern manchmal auch gegen das Gesetz. Bei ihren (rechtswidrigen) Entscheidungen widerrufen sich die Richter an Artikel 97 Absatz 1, Richterliche Unabhängigkeit: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ - Denn Unrecht im Namen des Rechts ist das schlimmste Unrecht – es missbraucht den Anspruch der Gerechtigkeit, und fördert die Ungerechtigkeit …
Vertrauen in unserer Rechtssystems oder einer Gerechtigkeit laut den Gesetzen, habe ich nach meinen Erfahrungen längst verloren.
„Eine Hand wäscht die andere“ ODER "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", und somit bleibt die Hoffnung an eine Gerechtigkeit nur ein nicht erfühlter Traum. Die Richter am LG Regensburg haben durch ihre Manipulationen von den Gesetzen nicht nur meine finanzielle Existenz aber auch meine Gesundheit, ruiniert.
Es wird zu oft über die Gefahren für unsere Demokratie diskutiert, aber Niemand darf über die „wahren“ Gefahren für die Demokratie, z.B. durch die „korrupten Richter und die unglaubwürdige Justiz“ sprechen. (Eine Korruption bedeutet nicht nur sich die finanziellen Vorteile zu beschaffen, sondern auch Vorteilmaßnahmen auch für die Beklagten laut dem Artikel 3 des GG, zu schaffen)
Meine vergangenen 50 Jahren (wieder) in Deutschland haben mir gezeigt, dass die Grundrechte zwar schön und eindeutig geschrieben sind, aber die Umsetzung für die Richter oder die Justiz nicht verbindlich ist. Ich finde z.B. Artikel 3 des Grundgesetzes wie eine „Parodie an die Wirklichkeit“, denn vor dem Gesetz sind leider „NICHT“ Alle Menschen gleich. Die Richter besitzen „eigene“ Kompetenz oder eine Macht die Gesetze so manipulieren, dass aus den „unschuldigen“ Bürger als Kläger, plötzlich ein Schuldiger, wird. Vor den Diskriminierungen, Unsicherheit und die Angst, durch den Machtmissbrauch, bin ich nach Deutschland geflüchtet, damit ich (wahrscheinlich) selbst erfahren muss, dass ein Deutscher, nicht gleich ein Deutscher ist und dass die Grundrechte für Bundesrepublik Deutschland manchmal die „eigene“ Bürger vor dem „Machtmissbrauch“ durch die Justiz, nicht schützen kann oder will.
So habe ich mir, mein Leben und meine Freiheit, nicht vorgestellt habe.
Oskar Georg Siebert
Filmemacher und Buchautor.
- (Die Namen den beiden Richtern der Zivilkammer am LG Regensburg, nenne ich, aus rechtlichen Gründen nicht, aber die schriftlichen Beweise kann ich vorlegen.)












































































































