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Heinz Peter Fischer

Die jüngste Berichterstattung zur Entschädigung von 1,3 Millionen Euro für Manfred Genditzki erweckt den Eindruck, der Bayerische Staat habe hier eine außergewöhnliche Großzügigkeit walten lassen. Das Gegenteil ist der Fall.

Diese Summe ist keine „Gnade“, sondern eine späte und unzureichende Kompensation für über ein Jahrzehnt zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung, verbunden mit der Verurteilung zu lebenslanger Haft als Mörder. Eine solche Fehlentscheidung zerstört nicht nur Jahre eines Lebens, sie beschädigt oder vernichtet regelmäßig die gesamte bürgerliche Existenz. Beruf, soziale Bindungen, psychische Integrität und Zukunftsperspektiven werden irreversibel beeinträchtigt.

Auch die angekündigte Anhebung der täglichen Entschädigung für unberechtigten Freiheitsentzug von 75 auf 100 Euro ist kein Zeichen von Großzügigkeit, sondern ein schlechter Witz. Wer ernsthaft glaubt, ein zerstörter Lebenstag sei mit 100 Euro angemessen „abgegolten“, verkennt das Ausmaß staatlich verursachter Schäden fundamental.

Der Staat darf sich nicht darauf zurückziehen, dass Unrecht „nur“ durch staatliche Gewalt entstanden ist und daher möglichst wenig kosten solle. Ein Blick in die jährlichen Berichte des Bundesrechnungshofs zeigt, dass jedes Jahr Milliarden an Steuergeldern ineffizient, sinnlos oder fahrlässig verschleudert werden. Für die Folgen existenzvernichtender Fehlurteile fehlt dann plötzlich jede Großzügigkeit.

Dabei gilt ein elementarer rechtsstaatlicher Maßstab → Schadensersatz muss den Geschädigten mindestens so stellen, wie sein Leben ohne den rechtswidrigen Eingriff verlaufen wäre. Bei jahrelanger Freiheitsberaubung und lebenslanger Traumatisierung kann davon bislang keine Rede sein.

Deutschland täte gut daran, sich bei diesem Thema tatsächlich an den USA zu orientieren. Eine Entschädigung von mindestens 1 Million Euro pro Jahr unrechtmäßiger Haft wäre kein Luxus, sondern ein angemessener Ausdruck staatlicher Verantwortung. Nur mit solchen Summen wäre es Betroffenen überhaupt möglich, auch jene zu entschädigen, die durch die Haft mittelbar mit geschädigt wurden → Familienangehörige, Kinder, Partner.

Man darf bezweifeln, dass Justizminister oder Ministerpräsidenten diese Beträge noch für überzogen hielten, müssten sie selbst nur wenige Wochen unter den Bedingungen der Untersuchungshaft in einer JVA verbringen.

Unverständlich bleibt, dass es seit 1949 trotz zahlloser Justizskandale kaum gelungen ist, grundlegende Reformen der Strafjustiz durchzusetzen. Die Entschädigungsfrage ist dabei nur ein Aspekt. Weitere strukturelle Defizite im Lichte der Grundrechte aus Art. 1 bis 5 GG warten seit Jahrzehnten auf Korrektur.

Wer den Rechtsstaat ernst meint, darf sich mit symbolischen Summen nicht zufriedengeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Schön Rechtsanwältin


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