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Baldur Fürchau

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FuechauBaldur

Liebe Redaktion,

immer wieder sehe ich erstaunt, dass das Verständnis zur Kapitalertragssteuer grundsätzlich falsch dargestellt wird.

Die 25% Steuer, die von der Bank abgezogen wird, heißt zwar Abgeltungssteuer, ist aber nur ein Steuerabschlag.

D.h., Kapitaleinkünfte, Dividenden, Sparzinsen, sowie auch Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung müssen als Einkommen bei der Steuererklärung angegeben werden.

Bei einem persönlichen durchschnittlichen Steuersatz von z.B. 35%, bei Einkommen von ca. 70.000€, sind auf die Kapitalerträge noch 10% nachzuzahlen.

Millionäre oder gar Milliardäre zahlen daher auch 45%, ab 277.000€ Einkommen, Kapitalertragssteuer.

Mit anderen Worten: Die Kapitalertragssteuer wird bei Privatleuten ganz normal als Einkommensteuer verrechnet.

Wer also weniger als 25% Einkommensteuer bezahlt, bekommt die Differenz zur Kapitalertragssteuer sogar erstattet.

Da ich ebenso auch Unternehmer bin, zahle ich im Unternehmen die Gewerbesteuer auf sämtliche Gewinne, also auch auf Kapitalerträge.

Diese wird in 24.000€ Schritten von 1% bis 7% als sog. Messzahl festgelegt, d.h. ab 144.001€ ist die Messzahl 7%.

Hinzu kommt dann der Gewerbesteuer Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, dieser beträgt derzeit zwischen 200% (Mindesthebesatz) und über 480%.

Somit ist je nach Standort zwischen 14% und über 33% der Gewinn des Unternehmens zu versteuern.

Mein persönlicher Hebesatz liegt derzeit bei 380%, ich muss also 26,6% bezahlen.

Bei sog. Körperschaften (GmbH, AG, usw.) kommt noch die Körperschafts- und Einkommensteuer noch hinzu.

Die durchschnittliche Belastung liegt hier bei 28-32%, also auch jenseits der 25%.

Fazit:

Die Aussage, dass Kapitalerträge nur mit 25% besteuert werden, ist grundsätzlich falsch.

Mit freundlichen Grüßen
Baldur Fürchau


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