Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übersenden wir Ihnen unsere aktuelle Pressemitteilung.
628 Bürgerinnen und Bürger haben beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht – gegen die Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO sowie gegen die Nichtbehebung von Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2025.
Die vollständige Meldung finden Sie in der E-Mail. Gerne stehen wir für Rückfragen oder Interviews zur Verfügung (Kontaktdaten hier am Ende).
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun John
Pressemitteilung
22. Februar 2026
Bürgergemeinschaft reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften und die Unregelmäßigkeiten der Bundestagswahl 2025 ein
628 Bürgerinnen und Bürger haben beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) eingereicht. Die Bürgergemeinschaft sieht dadurch die Gefahr drohender Menschenrechtsverletzungen. Außerdem hat sie auch eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen der Nichtbehebung der Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2025 eingereicht. Initiatoren der Gemeinschaftsaktion sind die Menschenrechtsorganisation United for Freedom (UFF) und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL)
Verfassungsbeschwerde
Die Änderungen der IGV legen, so die Beschwerdeführer, einen besonderen Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung „relevanter Gesundheitsprodukte“. Ermöglicht werden solle eine drastisch beschleunigte Zulassung von Impfstoffen sowie Zell- und Gentherapien, außerdem die Legalisierung verpflichtender Impfungen. Diese Impfstoffe und Therapien sollen demnach in Zusammenarbeit mit CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations/Koalition für Innovationen zur Vorbereitung auf Epidemien) nicht die üblichen Zulassungsverfahren von 10 Jahren, sondern nur 100 Tage durchlaufen.
s. https://cepi.net/cepi-20-and-100-days-mission?utm_source=substack&utm_medium=email
Der besonders für die BRD historisch relevante Nürnberger Kodex werde dadurch eklatant verletzt. Dieser war damals eine Reaktion auf die Naziverbrechen des Dritten Reiches und verbietet den unfreiwilligen experimentellen Einsatz von Medikamenten und Impfstoffen am Menschen ohne dessen aufgeklärte Zustimmung d. h. ohne vollumfängliche Kenntnis der Risiken. Eine radikale Verkürzung der Zulassung auf 100 Tage führt unvermeidlich dazu, dass Risiken nicht einschätzbar sind und damit eine über die Risiken informierte Einwilligung objektiv unmöglich ist. Der Bundesgesetzgeber habe es versäumt, die mit den IGV-Regelungen verbundenen Risiken zu prüfen, und mit den Grundrechten abzuwägen.
Der grundrechtseinschränkende Maßnahmenkatalog der WHO im Pandemiefall bedeutet nach Meinung der Initiative, dass der Mensch fortan Träger eines abstrakten Risikos und erst in zweiter Linie schutzbedürftiges Individuum sei. Er werde zum Mittel der Gefahrenabwehr, zur Ressource für Forschung und zum bloßen Objekt staatlichen Handels herabgesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt aber: Der Staat darf den Menschen nicht zum bloßen Mittel der Gefahrenabwehr machen – selbst nicht im Notstand.
Das verabschiedete Zustimmungsgesetz ermögliche die grundgesetzwidrigen Einschränkungen u. a. wie Quarantäne, Impfpflicht, Lockdowns, Einschränkung der Bewegungsfreiheit bis hin zu Hausarrest, Überwachung von Kommunikation, Verlust der Privatsphäre, Einschränkung der Reisefreiheit, Sperrzonen für Ungeimpfte, Aufhebung des Rechts auf Brief- und Postgeheimnis oder Datenaustausch ohne weitere Prüfung.
Die Würde des Menschen und seine Freiheitsrechte sind im Grundgesetz jedoch festgelegt. Das Grundgesetz setze damit dem Staat und seinen Organen enge Grenzen für die Einschränkungen der Grundrechte und verlange die Überprüfung jeder Einschränkung auf ihre Verhältnismäßigkeit, die bis jetzt aber ignoriert wurde.
Außerdem macht die Bürgergemeinschaft das stets geltende Recht auf Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz geltend, da die geänderten IGV die Verpflichtung enthalten, die Meinungsfreiheit radikal einzuschränken. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit habe diese im Oktober 2025 auf eine Anfrage bezüglich der IGV-Änderungen auch bestätigt (s. Anlage 1 Verfassungsbeschwerde).
Die zahlreichen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 1. Juni 2024, die der WHO unter Einschränkung der nationalen Souveränität mehr Macht verleiht, seien nachweislich unter massiver Verletzung der bindenden Verfahrensvorschriften der WHO und des Völkerrechts zustande gekommen. Deshalb seien diese Änderungen, worauf sich das erlassene Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der IGV bezieht, ungültig und nichtig. Alle Verfahrensverletzungen bei der Entstehung und Verabschiedung der IGV-Änderungen vom 1. Juni 2024 sind in der Verfassungsbeschwerde dokumentiert. Der deutsche Gesetzgeber sei aber verpflichtet, im Einklang mit den geltenden IGV-Verfahrensregeln, dem Grundgesetz und dem Völkerrecht zu handeln. Falls die Änderungen trotz ihrer Ungültigkeit umgesetzt werden, drohten endlose Grundrechtseingriffe, denn die Einschränkungen der Grundrechte würden durch das Ratifizierungsgesetz legalisiert sein.
Wahlprüfungsbeschwerde
Neben der Verfassungsbeschwerde gegen das IGV-Zustimmungsgesetz hat die Bürgergemeinschaft auch eine Wahlprüfungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 eingereicht. Der Gesetzgeber habe seine Pflicht, für eine korrekte Wahl zu sorgen, verletzt. Bereits 2017 habe die OSZE das deutsche System scharf kritisiert: Es gebe keinen Zeitrahmen für die Entscheidung über Beschwerden, der lange Prozess widerspreche internationalen Standards. Zurzeit kontrolliert der Bundestag seine Legitimität selbst. Das Wahlprüfungsgesetz bedürfe dringend einer Revision, denn es verletze das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und sei mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren.
Die Verfassungsbeschwerde und die eingereichte Dokumentation sind unter diesem Link einsehbar:
https://gemeinwohl-lobby.de/neue-verfassungsbeschwerde-zu-who-igv/
Kontakt: Gerhard Fischer, Marianne Grimmenstein, Adi Golbach
Email:












































































































