Gedruckt am 4.IV. in der 'Oberhessischen Presse' auf Seite 12
Rückblick „Vor 10 Jahren“ am 24.III., Seite 2, und zu "Hymneneklat" am 30., Seite 25
Hemmnisse freien Wortes
Die „Ausladung für einen umstrittenen Forscher“ 2016 ist weniger für sich bemerkenswert denn als Teil einer zeitgenössischen Strömung. Er sollte das ‚studium generale‘ eröffnen mit einem Vortrag über Evolution und Kreationismus. Nach Einspruch der Universitätsleitung jedoch Ausladung, weil er woanders ‚gender studies‘
als wissenschaftsfern beschreibe.
So wandert die scheinbar nur berichtende Zuschreibung „umstritten“ von einer Sichtweise zu einem ihrer Kritiker: Die Sachfrage vernebeln mit persönlichem Herabstufen. Was häufig geschieht; statt die andere Meinung still zu übergehen oder ihr sachlich und achtungsvoll zu entgegnen.
Das Ausladen verstieß nicht nur gegen die Meinungsfreiheit, sondern auch gegen den Anspruch möglicher Hörer, Sachkunde zu erlangen.
Derlei wird landauf, landab immer wieder berichtet oder im Stillen beklagt. Sei es wegen betrieblichen Druckes, sei es wegen Abwehr seitens "Anti Faschisten", "Anti Rassisten" usw.. Was in Bildungswesen und Publizistik zu Selbstzensur führt.
Dem entsprechen im Wirtschaftsleben der Ausschluss bisheriger Geschäftspartner, weil sie privat eine missliebige Meinung äußern; etwa Getränkelieferanten hierzulande und jüngst in der Schweiz; zum Nachteil der Kunden. Oder neulich in Gießen Abkehr eines Veranstalters und eines gemeinnützigen Arbeitgebers von einem gewerblichen Vermieter, weil dieser auch politisch Missliebigen Raum ließ; erklärt als Eintreten für „Vielfalt und Toleranz“. Oder einen Feuerwehrmann geschichtslos einer Führungsaufgabe berauben, weil er das vorjahrhundertliche Lied der Deutschen‘ für Republik und Einheit vollständig abspielte.
Das gleicht im Grundsatz, wenn auch nicht in der Machart, den Anfeindungen Rechtsextremer gegen Journalisten.
Kann man hierzulande seine Meinung frei sagen? Frei von Nachteilen in Beruf oder Gesellschaft? Laut Umfragen finden Das mehr Leute nicht als andere.
Das betrifft auch den Sprachgebrauch, der Denkweisen ändern soll; statt es bei sachgerechten Bezeichnungen geschlechtsfreier Gattungen zu belassen. So eine Neuerscheinung vom Februar über „Genderzwang. Wie Sprachpolitik die Freiheit des Sprechens gefährdet“. Mit einem halben Hundert Beispielen im mehrstaatlichen Sprachraum Deutsch erläutert sie verschiedenerlei Nötigen zum „Gendern“; etwa in Behörden, Universitäten, Schulen, Sendern, Kirchen, Verlagen, Unternehmen.
All Das ist ein Rückfall in die 1950er Jahre; nur kam gleichartiger Druck damals von Rechts.
Ulrich J. Heinz












































































































