F
Bürgerredaktion Startbild
SymbolBenutzerSymbolAdressenschwSymbolA ZschwthemenSymbolKommentarSymbolSuchenSymbolMenue

Für den Erhalt der demokratischen Streitkultur:
Ihr Leserbrief in der Bürgerredaktion.de.
Dauerhaft lesbar. Nicht gekürzt. Unzensiert. Kostenlos.

 

Bewerber/:_*Innen-Hohn(m/w/d):

Kann man bei der Bewerbersuche Niemanden "diskrminieren", indem man Alle als begriffsstutzig anspricht? 

Die "geschlechtergerechte" Sprache deutet den Wortgehalt von der Wortgestalt aus. Dem gemäß sind die üblich gewordenen Stellenausschreibungen rätselhaft;  indem mehrfach Geschlechter genannt werden.

A) 

Doch haben die Arbeitsstelle und der -platz ein Leibesgeschlecht? Gar verschiedene?

B) 

Wieviele Geschlechter nennen die Einschübe /:_*I in weiblichen Wortformen?

C)

Gelten die Zusätze 'm/w/d' einem anderen Sachverhalt?

D)

Oder steigern sie die vorherigen Angaben?

E)

 Muß man all diese Angaben miteinander vervielfältigen? Bis zu 15 Geschlechtern?

Ach, so ist das Alles nicht gemeint?

Nun denn: Ihrerseits sind Berufs-, Gattungs- und Stellenangaben gewöhnlich geschlechtslos gemeint! Der liebende Schatz etwa ist übergeschlechtlich. Die Leiche kann auch Mann sein.

So ist der Sprachgebrauch seit alters. Obwohl er mit gleichen Worten je nach Sachlage Einzelgeschlechter bezeichnet. Daher genügt er dem Allgemeinen GleichbehandlungsGesetz!

   Gäbe es ihn noch nicht, sollte man ihn entwickeln, weil Verständigen Knappheit braucht sowie begriffliches Bündeln.

 Wer ihn heutzutage nicht versteht, darf sich aufklären lassen. Wer ihn aber bereits versteht, den behandeln sexualisierte Angaben als unverständig: also Diskriminierung rundum!

Laut Umfragen sind 4/5 der Leute gegen das "Gendern"; was auch immer im Einzelnen darunter verstanden wird. 2/3 sind sogar dafür, den Einschub der genannten Sonderzeichen in Betrieben & Schulen zu verbieten.

Für die Wenigen, welche die geschlechtsfreie Gemeinsprache nicht verstehen, genügt in Stellenanzeigen der

Hinweis auf diese ihre Eigenschaft.

Die Zahl ihrer Mißdeuter freilich wächst mit dem Bildungsstand; samt etlicher Genderlinguisten.

Gerichte wiesen wiederholt Klagen von Bewerbern ab, die ausgeschriebene Stellen gar nicht erlangen wollen, sondern Schadenersatz wegen angeblichem Herabsetzen ihrer Eigenart. Wären Klagen gegen sexualisierende Stellenanzeigen ernstes Gegenstück, weil diese mögliche Bewerber als begriffsstutzig ansprechen?

Ulrich J.HEINZ


Teilen, Hinweis der Redaktion, Kommentieren und Bewerten in den sozialen Netzwerken und in der Bürgerredaktion:
  • Hinweis der Redaktion: Dies ist ein ungekürzter, unzensierter Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten am Ende des Beitrags. INFO zum Autor, auch alle seine weiteren Artikel: klicken Sie bitte oben bei den Schlagwörtern den Namen des Autors. Wenn der Artikel nicht vollständig angezeigt wird (...), klicken Sie bitte auf den Titel. Ende des Hinweises.

Keine Kommentare

Datenschutz || Impressum || Kontakt

 Idee, Design, Programm, Administration und Copyright  ©2012 - 2026 by Michael Maresch