Leserantwort zum Artikel:

„Neues Jagdgesetz– Jäger fordern weitere Änderungen“

Die Sichtweise von Frau Gitta Greif-Werner ist natürlich schon sehr jagdlich geprägt.

Die Jäger sind ja nicht nur die Hüter und Retter des Wildes, sondern ihre Natur ist das Totschießen von Rehen, Hirschen, Wildschweinen Hasen und Füchsen.  Sie veranstalten Trophäenschauen, die heute als Rotwildlehrschau betitelt werden, wo aber noch immer das stärkste Hirschgeweih und Rehgehörn mit Goldmedaillen ausgezeichnet wird. 

Frau Greif-Werner versucht ganz bewusst, einen Gegensatz zwischen Forst und Jagd aufzubauen, um damit die Inhaber des Jagdrechts auf Ihre jagdliche Seite zu holen. In Wirklichkeit verläuft der Interessenskonflikt ganz woanders, nämlich zwischen den Inhabern des Jagdrechts und den Jagdausübungsberechtigten (JAB) Zur Einordnung lese man nur einmal die Veröffentlichungen der Verbände des größten Jagdrechtsinhabers, nämlich des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, der als Vertreter der Kommunen 50 % des Waldbesitzes in Rheinland-Pfalz vertritt. Und das Land Rheinland-Pfalz ist mit 25% des Waldbesitzes auch oft nicht mit der Politik des LJV einverstanden, deshalb ja die Erneuerung des Landesjagdgesetzes. Auch ein Großteil des privaten Waldbesitzes wäre heilfroh, wenn die Schäden durch überhöhte und nicht angepasste Wildbestände an ihrem Eigentum deutlich eingedämmt würden. Im übrigen ist der LJV ja auch nur einer der jagdlichen Interessensverbände,  der ÖJV, der Ökologische Jagdverband RLP. vertritt durchaus andere Ansichten, als der LJV, insbesondere was an den Lebensraum angepasste Wildbestände betrifft.

Ich sage Frau Werner voraus, dass sie mit ihrer Politik der Auseinandersetzung. ihren LJV  weiter ins Abseits fährt, wo dieser sich nach Wahrnehmung vieler Menschen - außer der eigenen Klientel - bereits befindet.

Notwendig für die Erneuerung des Waldes wäre nämlich eine Zusammenarbeit mit den Jagdrechtsinhabern, nämlich den Eigentümern der bejagbaren Flächen, die gesetzlich auch die Schäden durch das Wild zu tragen haben. (per Jagdpachtvertrag werden diese für die landwirtschaftlichen Flächen  meist an die JAB weitergegeben, nicht so jedoch für die Wälder, diese Schäden werden, wenn überhaupt meist nur über eine Pauschale oder überhaupt nicht abgegolten, da sie häufig nicht angemeldet werden.) .

Jürgen Wagner-Küpper


 

 


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