Der Aussage von Herrn Schwarz muß entschieden widersprochen werden: Bei Bewerbern um die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung wird keine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) durchgeführt, sondern unter anderem ein Reaktions-Leistungstest (sog. Psychometrisches Testverfahren), der von jedem Arzt mit entspechender Qualifikation durchgeführt werden kann. Ein Psychologe wird dazu nicht benötigt. Umgangssprachlich wird dies oft verwechselt, und auch von den Behörden fälschlicher Weise als MPU bezeichnet. Eine MPU ist im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung keine Routineuntersuchung, sondern wird von der Fahrerlaubnisbehörde bei Verdacht oder Bekanntwerden mangelnder oder fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen generell angeordnet, z.B. bei Alkohol- oder Drogenmißbrauch, bekannten psychischen Erkrankugnen u.a. Also hier von Elitebonus für Flugzeugführer zu spechen, ist Unsinn, denn diese müssen im Gegensatz zu Führerscheinbewerbern einer MPU, allerdings in der Regel nur einmal vor ihrer Anstellung, unterzogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Donner

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