Die Hannoversche  Allgemeine Zeitung vom Freitag, 10. Juni 2016 berichtet auf  ihrer Seite 15: „Gericht lässt Polizei Überwachungskameras abschalten. Das Land Niedersachsen muss im Bereich der Polizeidirektion Hannover 55 von 77 derzeit aktiven Überwachungskameras abschalten.“ Zurückzuführen ist diese Maßnahme auf die Klage eines Datenschützers. Meinung des Leserbriefschreibers: Personenschutz ist wichtiger als Datenschutz. Videokameras dienen den Sicherheitsbehörden bei der Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten. Das sollten alle sicherheitsbedürftigen Bürger befürworten. Wer keinen „Dreck am Stecken hat“ – wie man in Bayern sagt – der kann mit seinem „ehrlichen Gesicht“ auch in jede scharf eingestellte Videokamera hinein lächeln. Wer auf dem Wege zur Geliebten ist – wovon die Ehefrau nichts wissen darf – oder  zum Treffpunkt mit dem Drogendealer, möge beim Anblick einer Überwachungskamera ruhig nervös werden. In Anbetracht der allgegenwärtigen Terrorgefahr sollten die Sicherheitsbehörden die Anzahl der installierten Überwachungskameras ruhig eher verdreifachen statt reduzieren. Wer ein so schlechtes Gewissen hat, dass er jeder Überwachungskamera aus dem Wege gehen muss und sich deshalb in Serpentinen durch den öffentlichen Verkehr bewegt, sollte entweder zu Hause bleiben oder sich der Polizei stellen. Es gilt immer noch „Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen!“Damit erübrigt sich der Kampf gegen Überwachungskameras. Otfried Schrot

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