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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärt die Kündigung des katholischen Chefarztes des katholischen St. Vinzenz-Krankenhauses in Düsseldorf wegen Scheidung und Wiederheirat für unwirksam.

Richtig, unser Bundesrecht bricht das scheinheilige Kirchenrecht der katholischen Kirche. Denn, wer mit dem moralischen Zeigefinger auf einen Arbeitnehmer und bekennenden Christen zeigt und ihn kündigt, nur weil er sich nach der Ehescheidung wiederverheiratet hat, der sollte erst einmal vor seiner eigenen Kirchentür kehren. Schließlich ist unter anderem der sexuelle Missbrauch von Kindern, Messdienern und Nonnen das eigentliche Verbrechen viel zu vieler Priester und Mönche der katholischen Kirche.

Außerdem leben nach vorsichtigen Schätzungen ca. 9.000 deutsche katholische Geistliche trotz des Pflichtzölibats für Priester in einer sexuellen Beziehung, die nicht mit dem Sakrament der Ehe besiegelt wurde. Und aus jeder dritten Beziehung sollen demnach Kinder hervorgehen. Viele werden sogar abgetrieben, aber manche gibt es dennoch: Gottes heimliche Kinder. Sie werden oft geleugnet oder versteckt, weil der Priester, welcher sich zu seinem Nachwuchs bekennt, seinen Beruf aufgeben muss. Doch will der Priester bleiben, muss er sein Kind öffentlich leugnen.

Das also ist die Doppelmoral der katholischen Kirche: den katholischen Chefarzt wegen Scheidung und Wiederheirat kündigen, aber wegen des Priestermangels die Priester unbedingt halten wollen, die Kinder und Nonnen vergewaltigt bzw. nach dem Vorbild des Apostels Simon Petrus zwar nicht Jesus verleugnet hatten, dafür aber ihre geborenen oder abgetriebenen Kinder.

Was hätte wohl unser Herr Jesus Christus in seiner bekannten Strafrede dazu gesagt: "Wehe Euch, Ihr sog. Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler und Schlangenbrut!"

Roland Klose, Bad Fredeburg

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