70 Jahre deutsches Grundgesetz am 23. Mai 2019. Wissen Sie eigentlich, dass das Berufsbeamtentum in Deutschland laut den Artikeln 33 Abs. 4 und 5 GG besonders geschützt ist? So bekommen ledige Beamte wie selbstverständlich eine monatliche Mindestgrundpension in Höhe von Euro 1.761 brutto/Monat und verheiratete Beamte in Höhe von 1.856 brutto/Monat o h n e eine Bedürftigkeitsprüfung.

Und wie werden Arbeiter und Angestellte für ihre Lebensleistung im Vergleich zu Beamten von der gesetzlichen Rentenversicherung belohnt? Nach den Plänen von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen sie eine monatliche RESPEKT- und Mindestgrundrente bekommen, die in Brutto ca. nur halb so hoch ist wie bei Beamten. Erstaunlicherweise regt sich dabei die CDU und CSU besonders darüber auf, dass die Grundrente wie bei Beamten die Grundpension o h n e eine Bedürftigkeitsprüfung gezahlt werden soll.

Was soll das? Warum soll bei Beamten keine und bei Arbeitern und Angestellten doch eine Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente erfolgen? Schließlich müssen alle drei Gruppen ihre Grundpension oder Grundrente zusammen mit ihren Ehepartnern versteuern bzw. davon auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Sind wir nicht vor dem (Grund)gesetz alle gleich? Deshalb werde ich meiner Ehefrau raten, wenn die GroKo 4.0-Bundesregierung dennoch eine Grundrente m i t Bedürftigkeitsprüfung als verbindliches Gesetz auf den Weg bringen sollte, dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klagen. Gleiches Recht für alle!

Roland Klose, Bad Fredeburg
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