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Wenn irgendwo in Deutschland Terroranschläge gegen jüdische, islamische, christliche, wirtschaftliche oder staatliche Einrichtungen passieren, dann fordern unsere Volksvertreter von uns Bürgern gleich immer einen sog. Aufstand der Anständigen - z. B. durch Großkundgebungen - weil laut Bundesverfassungsgericht unsere Demokratie streitbar und wehrhaft sein muss, damit so die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde nach außen hin sichtbar verteidigt werden kann.
 
Ganz anders in der Corona-Pandemie. Die Corona-Pandemie-Gesetze und -Regeln schränken in Deutschland unsere Grundrechte laut dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht unwesentlich ein. Ein Aufstand der Anständigen dagegen fällt schon deshalb ins Wasser, weil eine Demonstration mit mehr als zwei Personen in der Corona-Pandemie gänzlich verboten ist.
 
Doch nicht genug der staatlichen Grundrechtsverletzungen. Gleichzeitig kritisieren nämlich dieselben Volksvertreter paradoxerweise Viktor Orbans Notstandsgesetze in Ungarn in der Corona-Pandemie. Dabei war es übrigens die allererste GroKo 1.0 in Deutschland unter dem NSDAP-Mitglied seit 1933 und dritten deutschen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU, 1966-69), welche die deutschen Notstandsgesetze gegen den heftigen Widerstand der Bevölkerung mit vielen Aufständen der Anständigen verabschiedeten, die am 25. Juni 1968 in Kraft traten. Sie änderten unser Grundgesetz in mehr als 20 Punkten. Die GroKo 1.0 betrachtete damals die Notstandsgesetze als Vorsorge für den Ernstfall. Duplizität der Ereignisse: Ihre Kritiker sahen jedoch darin wie heute in der Corona-Pandemie einen Notstand und eine Gefahr für die Demokratie. #corona


gez. Roland Klose, Bad Fredeburg

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