Die Bundeskanzlerin hatte ohne Zweifel einen schlechten Tag, als sie sich zu diesem Thema geäußert hat. Drei Dinge sind zu bedenken.1.)Als das Grundgesetz und mit ihm der Artikel 16.2 geschrieben wurde, hatte noch niemand eine Ahnung von den heutigen Flüchtlingsströmen.2.)Der Artikel 16.2., der sich zum Asylrecht äußert, legt in der Tat keine Begrenzung des Asylrechtes fest. Das ist das Eine.3.)Die Unterbringungsfrage ist eine ganz andere Angelegenheit.Die Kanzlerin hätte besonnener Weise ergänzen müssen: “Das Asylrecht kennt keine Grenzen, wohl aber die Unterbringungsmöglichkeiten. Die genaue Grenze der Unterbringungsmöglichkeiten kennen wir zwar noch nicht, aber wir werden sie sehr bald kennen lernen. Sobald die Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland erschöpft sind, werden wir die Zuständigkeit für die Unterbringung weiterer Flüchtlinge in der EU an Brüssel weiterleiten. In Brüssel werden wir uns dann nicht einmischen in die Erörterung der Frage, welche europäischen Länder wie viele weitere Flüchtlinge aufnehmen werden. Sobald die Aufnahmemöglichkeiten der EU erschöpft sind, sollte Brüssel die Verantwortung für die Unterbringung weiterer Flüchtlinge an die UNO weiterleiten, wo die Hauptschuldigen für das Elend der Welt sitzen: 1.an die USA, größten Waffenexporteur ,größten Kriegserzeuger und damit größten Erzeuger von Flüchtlingsströmen in der Welt,2.Russland an zweiter Stelle und China an dritter Stelle. Es ist bemerkenswert, wie intensiv sich China in der Flüchtlingsfrage zurückhält. China scheint sich weg zu ducken in der Hoffnung, dass der bittere Flüchtlingskelch an ihm vorübergeht. China hat Deutschland inzwischen als drittgrößter Waffenexporteur überholt und ist damit drittgrößter Verursacher menschlichen Elends in der Welt und sollte daher mit Fug und Recht bei der Lösung der Flüchtlingsfrage mit herangezogen werden.“
Otfried Schrot