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Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet am 4. November 2015 von einem Herrn Ali Mohammed Sharif aus Osnabrück, der seit zwei Jahren auf eine Entscheidung über seinen Asylantrag wartet. Qualifikationen des 20 Jahre alten Somaliers :fließende Beherrschung der deutschen Sprache auf Grund von Sprachkursen, die er aus eigener Tasche bezahlt hat, abgeschlossener Integrationskurs mit 32 von 33 Punkten. Er möchte bald heiraten. Status des Asylbewerbers: Geduldet. Bis der bürokratische Trottel, der über seinem Asylantrag eingeschlafen ist, endlich wieder erwacht. O schlafender deutscher Michel! Das Leben dieser hochqualifizierten  Menschen verstreicht, weil die deutsche Bürokratie sich so langsam bewegt wie ein alter Esel. Herr de Maizière, gießen Sie in das sandige Getriebe Ihres bürokratischen Ladens einmal ein paar Tropfen Öl, damit es wieder auf Touren kommt. Und ersetzen Sie das  menschenunwürdige Wort „Abschiebung“ durch „Rückführung“. Auch die Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Artikel 1 des Grundgesetzes. Noch ein Wort zu dem Begriff „sicheres Herkunftsland“. Ob ein Herkunftsland sicher ist, kann nur der Flüchtling aus seinem subjektiven Erleben heraus beurteilen. Wenn er nach erfolgreicher Rückführung (Abschiebung) auf dem Zielflughafen seiner Heimat landet und dort von  einer rachsüchtigen Mafia (oder Geheimpolizei) erwartet wird, die angetreten ist, um ihn zu Tode zu prügeln, dann  hat er von der Sicherheit seines Herkunftslandes gar nichts. Otfried Schrot


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