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Laut § 176 StGB wird der sexuelle Missbrauch von Kindern je nach Schwere der Tat mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 15 Jahren bestraft, wobei eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) fordert deshalb die Richter wegen zunehmender Missbrauchsfälle dazu auf, den Strafrahmen für Kindesmissbrauch auszuschöpfen. Vielen Bürgern ist sogar das Strafmaß von 15 Jahren noch zu niedrig, obwohl es laut Gesetzgeber zusätzlich mit anschließender Sicherheitsverwahrung verlängert werden kann. Und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) beurteilt sexuellen Kindesmissbrauch gar nur als Vergehen statt als Verbrechen.

Das alles trägt meines Erachtens nicht zur Klärung des Sachverhalts bei. Schuld sind nicht die Richter in Deutschland, die viel zu niedrige Strafen für Kindesmissbrauch aussprechen, sondern schuld ist der Gesetzgeber in Gestalt von GroKo 4.0 und Deutschem Bundestag, weil sie den Richtern mit einem viel zu weit gesteckten Strafrahmen einen schier unerträglichen Ermessensspielraum für ihre Urteile einräumen und damit die Opfer und die Eltern beleidigen und erzürnen.

Übrigens, wer in deutschen Gefängnissen einsitzt, ist kein Vergeher, sondern ein Verbrecher. Um gerechte Urteile für Kindesmissbrauch erreichen zu können, braucht Deutschland diesbezüglich unbedingt eine harte Mindeststrafe zur Abschreckung für die Täter. Mein Vorschlag: mindestens ein Jahr Haft, wobei die Freiheitsstrafe für Kindesmissbrauch keinesfalls zur Bewährung ausgesetzt werden darf. Es muss endlich Schluss sein mit der staatlichen Verharmlosung von Kindesmissbrauch in unserer Gesellschaft. Kinder sind unsere Zukunft und keine willkürlich auszubeutende Sexualobjekte.


gez. Roland Klose, Bad Fredeburg


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