Der Pferdefuß der Privatisierungen
- von Otfried Schrot
- Zugriffe: 1089
Stellungnahme des Leserbriefschreibers: Es gehört zu den üblichen Gepflogenheiten von Regierungen, Teile ihrer Aufgabenbereiche, die ihnen finanzielle Schwierigkeiten bereiten, in die Privatisierung „zu entlassen“. Der neuen noch nicht lange im Amt befindlichen italienischen Regierung kann man gewiss keine Schuld vorwerfen, wohl aber die Art ihrer „aus der Hüfte geschossenen Schuldzuweisungen.“ Die EU in Brüssel habe Schuld mit ihren Sparvorgaben. Weshalb nicht gleich die Eisbären am Nordpol? Die neue italienische Regierung sollte sich lieber einmal ganz genau die mit dem Betreiber abgeschlossenen Privatisierungsverträge ihrer Vorgängerregierungen ansehen. Auch im Falle einer Privatisierung kann sich der Staat nicht ganz aus der Verantwortung für die Sicherheit der Bürger und damit aus der Kontrolle der Geldströme in einem privatisierten Unternehmen entlassen, egal, ob es sich um einen Autobahnabschnitt oder um eine Brücke handelt. Die Parlamente wiederum sind gehalten, ihren Regierungen beim Abschluss von Privatisierungsverträgen genau auf die Finger zu schauen, um sicherzustellen, dass eine Restverantwortung des Staates im Privatisierungsvertrag ganz unmissverständlich festgeschrieben wird. Dazu gehört insbesondere die Pflicht der Regierung, „pingelig“ zu kontrollieren, welcher Anteil des Gewinnes in die Instandhaltung der Infrastruktur fließt. Im Übrigen: der Abschluss eines Vertrages ist eine Sache, die Kontrolle der Umsetzung eine andere. Das gilt für alle Bereiche der Politik. Möge auch die deutsche Politik aus der Katastrophe von Genua ihre Lehren ziehen! Otfried Schrot
- Hinweis der Redaktion: Dies ist ein ungekürzter, unzensierter Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten am Ende des Beitrags. INFO zum Autor, auch alle seine weiteren Artikel: klicken Sie bitte oben bei den Schlagwörtern den Namen des Autors. Ende des Hinweises.