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Wir begrüßen unsere neue Autorin:
 Prof. em. Dr. Christina von Haaren

Sehr geehrtes FAS-Wirtschaftsteam,

Ihre Zeitung und auch den Wirtschafteil schätze ich normalerweise sehr – auch deshalb, weil ich den Eindruck habe, dass sie sich bemühen, Sachinformationen und Meinungen auseinanderzuhalten. Dieses ist Ihnen leider im Falle des Artikels „Gebremster Bürokratieabbau“ (Wirtschaftsteil FAS vom 9.11.) auf eine sehr ärgerliche Wese nicht gelungen. Ja sie verbreiten dort Falschinformationen und falsche Einordnungen. Das Gegenteil von dem was sie behaupten hat in den vergangenen Jahren, ja seit mindestens einem Jahrzehnt stattgefunden. Das Ziel Bürokratieabbau ist ja nicht neu: Es wurden sehr wohl im Umwelt- und hier insbesondere im Naturschutzbereich Standards abgebaut – nur das EU-Recht hat hier noch Teilfortschritte erbracht und vor tieferen Einschnitten bewahrt. Dieses ist im Bereich Erneuerbare Energien seit kurzem ebenfalls gelockert.

Ich finde es ja verzeihlich, dass sie gesetzliche Deregulierung und Bürokratieabbau durcheinanderwerfen. Allerdings hat dies Konsequenzen und führt zu ihrer Kritik daran, dass keine materiellen Schutzstandards abgebaut werden sollten. Diese wäre in der Tat nicht das Ziel eines wirksamen Bürokratieabbaus. Das wollen auch sie wohl nicht im Verkehr oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen zu denen auch der Umweltschutz gehört nicht. Dort geht es um die Erhaltung einer für den Menschen gesunden Umwelt und Ökosystemen, die ihre Funktionen und Leistungen für unser Wohlergehen erbringen können. Es geht natürlich, und da stimme ich den politischen Zielen zu, um die Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren. Das ist ohne das Absenken der materiellen Schutzstandards machbar. I.d.R. sind es nicht die materiellen Standards in den Gesetzen im Umweltbereich, die Verzögerungen bewirken, sondern z.B. lange Vorprüfungen von Vorhabensträgern, um Umweltprüfungen etc. zu verhindern, untergesetzliche Regeln, sektorale Politik- und Verwaltungsinteressen (es scheint unmöglich im Föderalismus ein übersichtliches Umweltgesetzbuch zu erstellen) und Verwaltungspraktiken sowie unterbesetzte Behörden.

Genau auf einen Abbau gesetzlicher Umwelt-Standards, zielten aber viele Beschleunigungsmaßnahmen, die in der Vergangenheit im z.B. Bereich der Bauleitplanung ergriffen wurden ab (nur einen Ausschnitt der Änderungen können sie dem beigefügten Artikel von Hartlik entnehmen, der auch weitergehenden Vorschlage macht). Das Umweltministerium hat sich - im Gegensatz zu dem was sie behaupten - nicht dagegen gewehrt, dass in den vergangenen Jahren im Feld der Planung und Zulassung von erneuerbaren Energien ca. 10 Gesetze im Namen der Beschleunigung geändert wurden, darunter aber leider keine Maßnahmen zur Verstärkung der völlig überlasteten Naturschutzbehörden oder zur beschleunigten Bereitstellung der benötigten Umwelt-Daten auf Bundesebene. Die Beschleunigungsmaßnahmen durch die Streichung der Umweltverträglichkeitsprüfung, die Einschränkung von materiellen Standards des Artenschutzes und die damit verbundenen Beschneidung von Beteiligungs- und Klagerechten der Öffentlichkeit, um nur einige zu nennen, hatten eine sehr nachteilige Wirkung auf die Qualität der Planungen und damit den materiellen Ökosystemschutz sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung. Wirksamer Bürokratieabbau ist ein differenziertes Geschäft. „Bürokratieabbau“ mit dem Holzhammer, kann die angestrebten Ziele konterkarieren. Dazu sollten die politischen Entscheidungsträger, durch substanzlose Artikel wie den hier kritisierten, nicht noch weiter ermutigt werden.

Mit besten Grüßen Christina von Haaren


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