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Da hat sich die zuständige hannoversche Straßenbaubehörde nach umfangreichen Straßenbauarbeiten einen gefährlichen Schildbürgerstreich ausgedacht: der Straßenabschnitt der General-Wever-Straße zwischen Kreuzung Sahlkamp und MittellandKanalbrücke Richtung Spannhagenstraße wurde in Höhe Einmündung Stolzenbergring für Radfahrer freigegeben!? Ein Radfahrer darf nunmehr auf dieser Einbahnstraßenstrecke von ca. 300 m Länge bis zur Einmündung Grethe-Jürgens-Straße – eigentlich - nicht mehr überholt werden (!?). Bei Beachtung der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann der vorgeschriebene Sicherheitsabstand auch von PKWs bei weitem nicht eingehalten werden. Die tägliche Realität sieht jedoch anders aus: Genervte Autofahrer überholen „hautnah“ – es entstehen lebensgefährdende Situationen ... und auf der Kanalbrücke fühlt sich der Radfahrer bei Seitenwind wie auf der Fehmarnsundbrücke – entsprechend groß ist die Schwankungsbreite. Im Übrigen dürfen auf dieser „Schmalspur“ auch LKW und Busse fahren.
Die gestrichelte Linie mit Fahrradsymbol, die den Radfahrer auf diese „Todesstrecke“ einlädt, sollte schleunigst entfernt werden.
 
Wolfram Schwarz

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Ein Kommentar

  • #1... in die Enge getrieben — Handwerksmeister Alois Sepp  2015-10-21 18:45 Solche komischen Straßenspielchen können nur weltfremden Amts- und Verwaltungsbuden entspringen.Auch in München gibt es solche Situationen. Da werden Fahrradspuren eingezeichnet, sodass jetzt sogar einfache PKW's nicht mehr zweispurig Platz haben, sondern nur noch einspurig. In Stoßzeiten morgens und abends stauen sich dann die Fahrzeuge so auf, dass es fast kein durchkommen mehr ist. So etwas nennt man Umweltschutz pur, jedoch im schlechten Sinne.

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