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Hallo Herr Gabriel,
der Sumpf im Pflegebereich ist nun bereits soweit fortgeschritten, dass man die
Anti-Folter-Stelle nun einsetzen will, um Pflegeheime in dieser Hinsicht zu überprüfen.
Sehen sie bitte hierzu die Meldung:
bei PRO ONLINE  am 25. November 2013 | 15.49 Uhr
Pflegerat des Landes empört
NRW: Anti-Folter-Stelle soll Heime überprüfen
Düsseldorf. Künftig sollen in NRW nicht nur Polizeistationen und Gefängnisse,
sondern auch Altenheime von der staatlichen Stelle zur Verhütung von Folter Besuch bekommen.
Die Heimleiter sind empört.
Von Gerhard Voogt
Soweit ist der Pflegenotstand infolge jahrelanger Ignoranz bereits 'gediehen', dass man es tätsächlich
schon für notwendig betrachtet, Folter in Pflegeeinrichtungen mit einer/der Anti-Folter-Stelle zu 
begegnen. 
Auch Transparency International weist in seiner Studie:
'Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich Pflege und Betreuung' auf
kriminelle Sachverhalte hin. So hat dann auch  am 16.11.2013 die Süddeutsche Zeitung
über die Dissertation der Rechtswissenschaftlerin Dr. Moritz berichtet, dass der
'Pflegenotstand systematisch gegen das Grundgesetzt verstößt' und dass hier durchaus
eine Verfassungsbeschwerde als erfolgreich anzusehen ist. Eine solche Verfassungsbeschwerde
wird bereits von einer Organisation in Erwägung gezogen.
Ihre Partei, im Wahlkampf vertreten durch Herrn Steinbrück, hat versprochen, sich des Themas
Pflegenotstand anzunehemen. Aber in den Koalitionsverhandlungen ist es nicht einmal angesprochen,
geschweige den im Koalitionsvertrag berücksichtigt worden. In soweit hat Ihre Partei ebenso geblendet
und getäuscht wie Frau Merkel und Herr Lindner, die sich auch dieser Problematik anzunehmen versprochen
hatten.
Da schreiben sich zig Organisationen wie auch private Einzelpersonen seit Jahren die Finger wund und
was geschieht?  Ignoranz auf dem gesamten politischen Parkett; selbst unter der Kenntnis von kriminellen
Praktiken im Pflegebereich in der Weise von Vernachlässigungen und mechanischen wie auch chemischen
Fixierungen von alten Pflegebedürftigen aus Gründen eines fragwürdigen Personalmangels. Denn es gibt
durchaus Pflegeeinrichtungen, die mit ausreichend Personal ohne kriminelle Maßnahmen Alte und Demente
menschenwürdig pflegen und betreuen! Also, ist solches möglich! Frage daher, woran krankt das System?
Vornehmlich an der Ignoranz der bekannten Gründe: Entartetes Investitionskapital mit dem Hintergrund der
Gewinnmaximierung ( Investoren sind und bleiben Eigentümer der Pflegeeinrichtung, Betreiber sind Mieter
oder Pächter dieser Pflegeeinrichtungen, die den Rendite-Forderungen des Eigentümers gerecht zu werden haben.
Daraus resultieren notwendige Einschränkungen verschiedenster Art in der Versorgung, Pflege und Betreuung.
U. a. Einschränkungen im Personalbereich wiederum verursachen widerrechtliche Fixierungen, wie oben bezeichnet,
teils im Zusammenwirken mit Ärzten und sogar Gerichten, die willfährig solchen Forderungen nachkommen; 
bekannt gewordene Beispiele dafür gibt es  viele; und ein solches Beispiel aus eigener Kenntnis und strafrechtlicher Ahndung;
siehe hierzu den Report 'Rechtlos und ausgeliefert? Schicksal Demenz', (wird erneut gesendet am 08.12.2013 bei Phoenix
und ist abrufbar unter diesem Titel bei ARD Mediathek) sowie meine 'Nachlese' hierzu im Anhang.
Hier wird ein Teil dessen bestätigt, was Transparency International in seiner Studie
                          'Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich Pflege und Betreuung'
sehr detailliert veröffentlicht hat, so dass es an dieser Stelle nicht wiederholt werden soll und braucht.
 Sehen Sie auch hierzu in der Süddeutschen Zeitung vom 16. November 2013:

Verfassungsbeschwerde: PflegenotstandverletztVerfassungsbeschwerde: PflegenotstandverletztGrundgesetz ... ...
sueddeutsche.de/politik/verfassungsbeschwerde-moeglich...
Verfassungsbeschwerde möglich Pflegenotstand verletzt systematisch das ...
Pflegenotstand läuft auf eine makabere Ergänzung des Grundgesetz ...

Das Wissen um diese Verhältnisse - gerade auch seitens der Politik - und die Ignoranz all dessen seit Jahren sehe nicht nur ich als 
zumindest unterlassene Hilfeleistung - also Verstoß gegen Schutzpflichten des Staates gem. Grundgesetz - an, wie dann auch
die Rechtswissenschaftlerin, Frau Dr. Susanne Moritz, schreibt: 

Die Würde des Menschen ist unantastbar - "es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig".
Es sieht derzeit so aus, als ob daran auch die sich formierende große Koalition nichts zu ändern gedenkt
.
Also ist weiterhin mit einer rechtswidrigen Ignoranz zu rechnen.
Diese Mauer der Ignoranz muss mit anderen Mitteln geknackt werden: Verfassungsbeschwerde könnte eine
kleine Hoffnung sein.
Das, so meine ich, sollten Sie Ihrer Parteibasis zur Kenntnis geben bevor diese über die Akzeptanz zum Koalitionsvertrag
entscheidet.
Walter Mette

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