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Auf zwei katastrophale Missstände bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder muss ich als Kinder- und Jugendarzt verweisen.
1. Das Gros der Ärzte insgesamt ist nicht in der Lage, Spuren von Kindesmisshandlung von Spuren durch Unfälle zu trennen. Sie sind nicht dafür ausgebildet. Beispiel.  Als Assistenzarzt einer Universitäts-Kinderklinik hatte ich zwei Kinder auf der Station, bei denen ich den Verdacht auf eine Kindesmisshandlung hatte. Der Chef untersagte mir, einen Gerichtsmediziner hinzuzuziehen mit den Worten: "Wenn es nicht sicher ist, haben Sie nur Scherereien und erhalten u.U. eine Strafanzeige wegen böswilliger Nachrede". Ich traf in einem Prozeß den damaligen Rechtsmediziner, Prof. Rommeney und erzählte ihm dies. Er kam sofort, verlangte, dass wir die Kliniärzte zusammenrufen sollten und zeigte uns an diversen Verletzungen, welche alt, welche ziemlich neu und durch was verursacht sind. Bei beiden Kindern zahlreiche, von uns nicht erkannte typische Misshandlungsspuren, Wir zeigten ihm einen großen Jungen. Dasselbe Ergebnis. Der Vorwurf von Prof.  Rommeney: "Es ist schlimm, dass die Ärzteschaft von diesem Metier keine Ahnung hat und auch die Rechtsmediziner viel zu selten ruft".
Dieser Fall ist zwar einige Zeit her, ich habe diverse Male auch in Leserzuschriften darauf verwiesen, geändert hat sich aber nichts. Aber die Ärzte schweigen? Allen voran die Kinderärzte?
2. Der Staat muss zum Schutz der Kinder die Rechtslage ändern, dass Ärzte vor dem Vorwurf "böswilliger Nachrede" geschützt werden, wenn sie nur den Verdachtsfall anzeigen, auch falls dieser sich dann als nicht gegeben erweist.
Dr. med. Christoph Hilsberg

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