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(LVZ vom 4. Juli 2014)
Mit Empörung habe ich den Artikel über eine anscheinend erneut begonnene überflüssige Diskussion auf Ihrer Titelseite zur Kenntnis genommen. Es war eigentlich zu erwarten, dass der Widerstand gegen die Äußerungen von einigen jungen Wilden aus verschiedenen Parteien vor zwei Jahren zu einem Umdenken in der Gesellschaft hätte führen können. Aber weit gefehlt.
 Gerade die heutige „ältere Generation“ hat doch wohl in Ost und West mit ihrem persönlichen Einsatz dafür gesorgt, dass im Nachkriegsdeutschland so eine bewundernswerte wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung gesichert werden konnte. In jener Zeit des Wiederaufbaus hatte kaum einer Gelegenheit, sich mit Drogen vollzustopfen oder sich bei Hobbys mit höchstem Verletzungsrisiko zu vergnügen, deren Folgen heutzutage übrigens auch mit den solidarisch erhobenen Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner behoben werden.
 Mit kluger Voraussicht haben die Verfasser unseres Grundgesetzes den Artikel 1 formuliert (Die Würde des Menschen ist unantastbar.) und im Artikel 3 den Gleichheitsgrundsatz festgeschrieben, nach dem u.a. Benachteiligungen absolut ausgeschlossen sind. Demzufolge ist es besonders bedenklich und außerordentlich beunruhigend, dass eine sogenannte Ethikkommission der Bundesärztekammer zu dem Schluss kommt, man müsse „Schwerpunkte“ setzen. Heißt das im Klartext, ein betagter Mensch möge doch bitte die Schmerzen und Behinderungen aushalten, wenn er nicht eine private Versicherung nachweisen kann? Zur Beruhigung des Wahlvolkes wird immer mal wieder bestätigt, dass es in der Krankenversicherung keine Zweiklassen-Gesellschaft geben würde.
 Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, mit ihren Steuergeldern u.a. ermöglicht haben, dass die nachfolgenden Generationen vielfältige Bildungsangebote in Deutschland wahrnehmen können, sollen im Alter – ja von wem eigentlich und auf Basis welcher Kriterien – beurteilt werden, ob sie wichtig genug sind, im erforderlichen Fall die mögliche medizinische Hilfe zu erhalten.
 Ich danke den Sozialministerinnen Sachsens und Thüringens, dass sie sich von den Äußerungen des Prof. Jan Schulze distanzieren und das von Frau Taubert eindeutig gesagt wurde, dass das, was medizinisch notwendig sei, getan werden müsse, und eine Sortierung nach Alter und Erkrankung zu missbilligen sei.
 
H. Winter, Leipzig

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