Rede des Bundespräsidenten zum 9.November
Sehr geehrte Damen und Herren, in seiner gestrigen Rede hat unser Bundespräsident zur Verteidigung der Demokratie aufgerufen.
Das ist gut so. Ich bin für unsere Demokratie und auch bereit, etwas dafür zu tun.
Jetzt Frage ich Herrn Walter Steinmeier;
ist es demokratisch, eine Partei die von ca.25 % der Deutschen gewählt wird zu verbieten oder das Verbot durch stattliche Organe voran zu treiben?
Ist es demokratisch, dass Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht Mitglied in der AFD sein dürfen?
Ist es demokratisch, dass bei jeder Veranstaltung der AFD eine Gegendemo genehmigt wird?
wie kann es sein dass Gastronomen, die ihre Räume für Versammlungen an die AFD vermieten bedroht werden? Die Polizei ist anscheinend machtlos dagegen.
Ich kenne selber Polizeibeamte die AFD Wähler sind, aber aus Angst vor Repressalien nicht Mitglied der AFD werden möchten.
In der Kirche darf ich kein Ehrenamt mehr ausüben, wenn ich Mitglied der AFD bin.
Mein Verständnis von Demokratie sieht anders aus. Ich möchte gerne mit jedem reden, egal welche Gesinnung er hat. Jeder soll in unserem Lans seine Meinung,
auch seine politische Meinung, öffentlich vertreten dürfen. Allerdrings ohne Gewalt und ohne persönliche Beleidigung.
Das ist meine Meinung.
Klaus Ritter














































































































Generell liegt es nicht in der Kompetenz eines Bundespräsidenten sich in den politischen Alltag der Entscheidungsfindung einzumischen und mit seiner Meinung zu lenken. Bei der Gesetzgebung ist es so, dass aufgrund der Gewaltenteilung der Bundespräsident gehalten ist, die politische Entscheidungsprärogative der zuständigen Gesetzgebungsorgane, namentlich Bundes tag und Bundesrat, zu respektieren. Seine Kompetenz kommt erst im Nachgang. Im Übrigen wird ein Gesetz, erst nachdem es vom Deutschen Bundestag (und Bun desrat) beschlossen worden ist, an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der gem. Art. 82 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) für die Ausfertigung des Gesetzes zuständig ist.
Diese Zurückhaltung sollte m.E. auch in Sachverhalten, die ein Parteiverbot oder Zugehörigkeit als Parteimitglied in der AFD bei Ausübung eines öffentlichen Beamtenpostens alleine Bundestag und Bundesrat, sowie die Länder und Kommunen selbst regeln.
Dabei nuss völlig im Vordergrund die sachdienliche Argumentation und Auseinandersetzung stehen und nicht ein "Kindergartenverhalten" nach dem Motto:"Mit denen reden (spielen) wir nicht".